Bauen - mit Recht - Thema: Garagen und Carports

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen
sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden.

Garagen und Carports

Gebäude müssen normalerweise bestimmte Abstände zum Nachbarn einhalten.

Besondere Regeln gelten unter anderem für Carports und Garagen. Manche
dürfen in einem Abstand von unter drei Metern zur Grenze gebaut werden. Zu den Voraussetzungen zählt, dass ihre Wand nicht höher als drei Meter ist. Wenn das Gelände in diesem Bereich schräg ist, wird die Höhe gemittelt. Außerdem dürfen sie entlang der Grenze zu einem Nachbarn nicht länger als neun Meter und an allen Grenzen zu Nachbarn nicht länger als 15 Meter sein. Für die Errichtung einer Garage oder eines Carports ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Solche grenznahen Gebäude dürfen nur so genutzt werden, wie es in der Baugenehmigung steht - ein Carport also nicht für Partys, eine Garage nicht als Werkstatt. Erlaubt ist dort aber die Aufbewahrung von Werkzeug. Das Garagendach darf nicht als Terrasse genutzt werden. Regenrinnen dürfen nicht auf das Nachbargrundstück ragen. Die Garage darf nicht an den Bürgersteig grenzen, sondern muss mindestens drei Meter davon entfernt sein, damit der Fahrer die Straße und den Bürgersteig einsehen kann.

Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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