Bauen - mit Recht - Thema: Gartenhäuser

Foto: Molatta | Foto: Molatta

Im Zweifel ist es besser, erst zu fragen und dann zu bauen. So lassen sich Probleme und unnötige Kosten vermeiden.

Gartenhäuser

Wohin mit dem neuen Rasenmäher? Gerne werden hierfür Gartenhäuser
aufgestellt, die es im Baumarkt gibt. Dabei sind einige Regeln zu
beachten. Zwar sind Gebäude mit weniger als 30 Kubikmetern überdachtem
Raum normalerweise genehmigungsfrei. Das entspricht einem Gartenhaus von
2,5 Metern Höhe und einer Fläche von drei mal vier Metern. Aber im
Außenbereich der Stadt - meist ist dort der Nachbar kein Gebäude,
sondern eine freie Fläche - ist ein Gartenhaus in der Regel nicht
zulässig. Es sei denn, es ist für einen land- oder
forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob
das Grundstück bebaut ist.

Normalerweise muss jede bauliche Anlage mit einem Abstand von drei
Metern zur Grenze errichtet werden. Da die Grundstücke in vielen Fällen
schmal sind, werden Gartenhäuser aber häufig auf oder nahe der Grenze
hingestellt. Das dürfen sie dann, wenn sie als Abstellräume genutzt
werden. Und wenn sie entlang der Grenze zu einem Nachbarn nicht länger
als neun Meter und an allen Grenzen zu Nachbarn nicht länger als 15
Meter sind. Auf diese Länge werden auch Garagen und Carports
angerechnet. Alle Wände dürfen im Schnitt nicht höher als drei Meter
sein.

Anlaufstelle ist die Infotheke Baubürgerbüro im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Telefonnummer 02 34 / 910 - 29 40 und - 29 70. Geöffnet ist dort montags und mittwochs von 8 bis 13 und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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