Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. Damit bei der ersten „elektronischen Abrechnung“ nicht eventuell netto weniger auf dem Konto ist, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden. Andernfalls können die Freibeträge erst im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt. Angaben wie die Steuerklasse, Freibeträge und die Religionszugehörigkeit, die früher auf der Papierlohnsteuerkarte dem Arbeitgeber mitgeteilt wurden, stehen künftig digital zur Verfügung. Die Daten sind Grundlage für die Besteuerung von Löhnen und Gehältern.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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