Bochumer beteiligen sich an Lärmaktionsplanung

Foto: Molatta

Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, den Lärm zu kartieren, die Zahl der davon betroffenen Einwohner auszuweisen und ein europaweites Konzept gegen Umgebungslärm festzulegen. Dabei helfen Aktionspläne, die die einzelnen Städte entwickeln.

Die Stadt Bochum hatte Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Insgesamt haben sich auf der Online-Plattform 129 Nutzer registrieren lassen und 114 Beiträge sowie 27 Kommentare abgeben.

Die Beiträge teilen sich wie folgt auf: Zum Straßenlärm gibt es 89, zum Schienenlärm - Straßenbahn - 2, zum Schienenlärm - Eisenbahn - 8, zum Gewerbelärm 9 und zum Fluglärm 6 Eingaben. Darüber hinaus haben noch rund 20 Personen schriftlich ihre Anregungen und Einwendungen mitgeteilt.

Für viele Bochumer Bürgerinnen und Bürger stellt der Umgebungslärm eine große Belastung dar. Unter Umgebungslärm versteht man belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die unter anderem durch die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industriebetriebe hervorgerufen werden.

Nicht zum Umgebungslärm zählen beispielsweise Nachbarschaftslärm und der Lärm am Arbeitsplatz. Der Schwerpunkt der Aktionsplanung liegt im Bereich Straßenverkehr.

Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung des detaillierten Lärmaktionsplans einen externen Gutachter beauftragt. Die eingereichten Einwendungen und Anregungen stellt sie ihm zur Verfügung, damit sie in seine Betrachtungen einfließen. Mitte September gibt es Diskussionen der relevanten Entscheidungsträger. Anschließend entwickeln diese Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den Lärmschwerpunkten.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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