Bundestagswahl: Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte

Foto: privat

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Da blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD - je nach Wohnort - die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise im Rheinland oder in Westfalen-Lippe. Auf Anfrage werden die Stimmzettelinhalte auch in Großdruck oder Punktschrift übersandt.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten oder welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören. An jedem nordrhein-westfälischen Stimmzettel ist die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt eingelegt werden kann.

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW (BSVNRW) erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch über die bundesweite Hotline unter 0 18 05 - 66 64 56 (0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz) anfordern. Sie sind auch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW erhältlich: in Detmold unter 0 52 31 / 6 30 00 für den Bereich Lippe, in Dortmund unter 02 31 / 5 57 59 00 für den Bereich Westfalen und in Meerbusch unter 0 21 59 / 9 65 50 für den Bereich Nordrhein. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Die Arbeitsgemeinschaft der BSVNRW stellt die Schablonen her und
übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom
Bundesinnenministerium erstattet. So können die Schablonen kostenlos an
die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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