War Moscheebrand in Witten ein Racheakt? Verhandlung hat begonnen

Zum Glück gab es nur Sachschaden nach dem Brand in der Moschee. | Foto: Wa-Archiv/Aleyna Turgut
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  • Zum Glück gab es nur Sachschaden nach dem Brand in der Moschee.
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Im Aril 2015 gab es einen Brandanschlag auf die Wittener Moschee. Überwachungskameras filmten den Täter. Zum Glück erlosch das Feuer nach wenigen Minuten, so dass keine von den dort lebenden drei Familien zu Schaden kam.

Jetzt hat die Verhandlung gegen den tatverdächtigen Sprockhöveler vor dem Schwurgericht in Bochum begonnen. Der Sachschaden wurde vom vorsitzenden Richter auf über 100.000 Euro beziffert. Der 25-Jährige bereits vorbestrafte Sprockhöveler wurde aus einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in den Gerichtssaal geführt.
Im März 2015 soll der Beschuldigte mit einer Bierflasche unvermittelt auf einen Bekannten in Witten mehrmals eingeschlagen haben, was der Tatverdächtige bestritt. Er gab jedoch zu, am 13.  April nachts zwei Kanister Benzin an zwei Tankstellen in Sprockhövel und Witten abgefüllt und mitgenommen haben, ohne diese zu bezahlen. Er wird beschuldigt, damit einen Brandanschlag auf den Gebetsraum der Sultan-Ahmet-Moschee in Witten verübt zu haben.

Sprockhöveler ist in Witten aufgewachsen und zur Schule gegangen

Der Mann wuchs in Witten auf und bekam Kontakt zu Angehörigen der Moschee. Von einem türkischen Handyverkäufer will er genötigt worden sein, drei Verträge zu unterschreiben, wodurch sich bei ihm später 5 000 Euro Schulden angehäuft haben sollen. Türkische Schulkameraden sollen ihn auch bedrängt und körperlich geschlagen haben. Ein Zeuge gab an, er hätte gesagt, dass er sich „an allen rächen“ werde.

Beschuldigter sagt, er könne sich nicht an einen Brandanschlag erinnern

„Ich werde mich zu den Anschuldigungen äußern, entschuldige mich bei den Betroffenen, bestreite allerdings die Brandstiftung, da ich mich daran nicht erinnere“, sagte der Mann zum Gericht.
In einer damals eigens eingerichteten Ermittlungskommission hatte auch der Staatsschutz mitgewirkt, da bei dem Motiv ein fremdenfeindlicher Hintergrund nicht auszuschließen war.
Der Vorsitzende Richter Große Feldhaus erläuterte zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung dem Beschuldigten die Bedeutung des Verfahrens, weil auch eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung nicht ausgeschlossen sei.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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