VVN-BdA entsetzt über NPD-Urteil

Foto: VVN- BdA Bochum

Ich dokumentiere hier eine Pressemitteilung der VVN-BdA Bochum zum NPD-Urteil des BVerGer:

Neofaschisten bejubeln das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn sie dürfen ihre antisemitische und rassistische faschistische Propaganda als Partei weitertreiben!

Die VVN-BdA als größte antifaschistische Organisation Deutschlands fordert seit Gründung der NPD deren Verbot, weil eine neofaschistische Partei laut Grundgesetz verboten werden muss! Das Urteil wird die Faschisten aller Schattierungen in und außerhalb extrem rechter Parteien und Organisationen auffordern, jetzt erst mal recht ihre menschenfeindlichen Parolen herauszuschreien. Die Chance, eine sogar vom Gericht als verfassungswidrig bezeichnete Partei zu verbieten, ist erschreckenderweise sogar einstimmig von den höchsten Richtern vertan worden. Faschismus ist ein Verbrechen, keine Meinung! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren zum Teil auf Grund eigener leidvoller Erfahrungen dieser Überzeugung und schrieben sie in der Verfassung fest. Ab welcher Größe muss eigentlich eine verfassungswidrige Partei verboten werden? Nach der Logik des Gerichts hätte man die NSDAP bis ca. 1930 auch nicht verbieten brauchen! Die VVN-BdA war immer den Grundsätzen verpflichtet: Wehret den Anfängen! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Bochum, den 18.1.2017

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Bochum

i.V. Wolfgang Dominik

Autor:

Christoph Nitsch aus Bochum

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