Warum klagt die Stadt Bochum nicht wegen hoher Inklusionskosten?

Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" erwartet nicht nur formalistische
Antwort.

52 Städte und Gemeinden haben beim Verfassungsgerichtshof für das Land
Nordrhein-Westfalen eine Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen hoher
Kosten für die Umsetzung schulischer Inklusion erhoben. Die Stadt Bochum
gehört nicht zu den beschwerdeführenden Städten. Stadtsprecher Thomas
Sprenger begründet dies damit, dass die Beschwerdeführer im Städte- und
Gemeindebund organisiert seien, Bochum aber Mitglied beim Städtetag sei.
"Das ist nun eine rein formalistische Begründung, die mit der
inhaltlichen Problemlage nichts zu tun hat und die daher recht
vorgeschoben klingt", kritisiert Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion
"FDP & DIE STADTGESTALTER" im Rat der Stadt Bochum. "Die spannende Frage
ist doch vielmehr, ob die Verwaltung die Mittel, die vom Land NRW für
die Umsetzung der schulischen Inklusion für Verfügung gestellt werden,
aktuell und zukünftig für ausreichend hält."

Die klagenden Städte und Gemeinden befürchten, dass das Land trotz
einer Absprache mit den Kommunen nicht alle Kosten für das Fachpersonal
für Kinder mit Behinderungen an allgemeinen Schulen übernimmt. Haltt:
"Wir werden daher zur nächsten Ratssitzung eine Anfrage stellen, wie die
Einschätzung der Bochumer Verwaltung ist. Wenn man die Mittel für
unzureichend hält, wäre es jedenfalls unverständlich, warum man sich
dann nicht auch gerichtlich dagegen wehrt. Dazu bräuchte die Stadt
Bochum schließlich nicht den Städtetag, sondern könnte natürlich auch
von sich aus klagen."

"Wenn das Land immer wieder das Konnexitätsprinzip verletzt, indem es
den Kommunen neue Aufgaben überträgt, aber nicht die nötigen Mittel
dafür zur Verfügung stellt, muss man irgendwann ein deutliches
Zeichen setzen, dass es so nicht geht. Bereits im Juli 2013 hatte ich
daher gefordert, dass die Stadt Bochum hinsichtlich der Kosten für die
schulische Inklusion die Möglichkeit einer Kommunalen
Verfassungsbeschwerde prüft", so Haltt.

Im Juli 2013 hatte der Rat der Stadt Bochum beschlossen, ein
Inklusionsprojekt für Bochum auf den Weg zu bringen. Der
Ergänzungsantrag der FDP im Rat, die Landesregierung bei den zur
Umsetzung der Inklusion verbundenen Mehrkosten zur Einhaltung des
Konnexitätsprinzips aufzufordern, wurden jedoch mit den Stimmen von SPD,
Grünen und CDU abgelehnt.

Autor:

Léon Beck (FDP) aus Bochum

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