Damit jede Stimme zählt: Keine Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Obwohl der Verfassungsgerichtshof NRW in seinem Urteil vom 6. Juni 1999 Sperrklauseln bei Kommunalwahlen verworfen hatte, fordern nun vor allem SPD und CDU erneut die Einführung einer 2,5 bis 3-Prozent-Hürde. Die Begründungen sind für die AfD NRW seit 1999 aber nicht plausibler geworden.

Weder die Behauptung, dass die vielen "Kleinparteien" die politische Arbeit
erschwerten, noch die Unterstellung, dass sich Ratsgruppen nicht aus
politischen Gründen zusammenschlössen, sondern um als „technische“
Fraktion finanzielle Vorteile zu haben, konnten belegt werden. Sogar ein
von der SPD selbst vorgelegtes Rechtsgutachten kommt eindeutig zum
Ergebnis, dass entsprechende Funktionsschwierigkeiten in der Praxis nicht
nachgewiesen sind. Für die AfD NRW gibt es keine politisch
nachvollziehbaren Gründe, Wählerstimmen unterhalb einer willkürlichen
Prozentschwelle als ungültig zu erklären; sie sieht darin lediglich eine
reine Marktbeschränkung zu Gunsten der regierenden Parteien.

Die politische Vielfältigkeit vieler Kommunal- und Stadtparlamente ist laut
AfD NRW vielmehr ein positives Beispiel für gelebte Demokratie. Viele
Bürger engagierten sich lieber in bürgernahen Wählergemeinschaften oder
kleinen Parteien als den an bundespolitische Vorgaben gebundenen
Regierungsparteien. Es scheint, als ob die etablierten Parteien genau diese
erhöhte Transparenz und das Mehr an Demokratie eher fürchten als
befürworten. Anstatt die politische Konkurrenz in NRW durch Sperrklauseln
auszuschließen, sollten die regierenden Parteien ihre Wähler durch
Sachverstand und Problemlösungsbereitschaft überzeugen.

Autor:

Patrick Engels aus Bottrop

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