Von vier auf sechs Spuren
Planunterlagen zum A 42 Ausbau von Bottrop-Süd bis Essen-Nord einsehbar

Die Bezirksregierung Münster hat das durch die Autobahn GmbH beantragte Verfahren zur Planfeststellung für den A 42 Ausbau von der Anschlussstelle Bottrop-Süd bis zum Autobahnkreuz Essen-Nord eingeleitet. | Foto: Straßen.NRW / Geobasis NRW
  • Die Bezirksregierung Münster hat das durch die Autobahn GmbH beantragte Verfahren zur Planfeststellung für den A 42 Ausbau von der Anschlussstelle Bottrop-Süd bis zum Autobahnkreuz Essen-Nord eingeleitet.
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Die Bezirksregierung Münster hat das durch die Autobahn GmbH beantragte Verfahren zur Planfeststellung für den A 42 Ausbau von der Anschlussstelle Bottrop-Süd bis zum Autobahnkreuz Essen-Nord eingeleitet.

Die Planungen umfassen im Wesentlichen den Ausbau der A 42 zwischen der Anschlussstelle Bottrop-Süd (L631, Essener-/Borbecker Str.) und dem Autobahnkreuz Essen-Nord (B224) von vier auf sechs Spuren. Des Weiteren ist der Neubau des Brückenbauwerks über die Emscher, die vorhandenen Bahngleise und die kommunale Bahnhofsstraße geplant. Daneben ist ein Ersatzneubau der Brücke über den Rhein-Herne-Kanal vorgesehen. Geplant wird hierbei eine Achsverschiebung um 18 Meter in Richtung Norden.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 19. April 2021 bis einschließlich 18. Mai 2021 eingesehen werden. Die Einwendungsfrist endet am 18. Juni 2021.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab 19. April 2021 bis 18. Mai 2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster; Planfeststellungsverfahren Straße, Stichwort: A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord, zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Antragsunterlagen in demselben Zeitraum bei den betroffenen Kommunen entsprechend der Vorgaben der veröffentlichten Bekanntmachungen eingesehen werden. Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Kommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 18. Juni 2021 erhoben werden.

Quelle: Bezirksregierung Münster

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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