Höchster Wert im Regierungsbezirk Münster
Mehr Zwillingsgeburten in Bottrop

Zwillinge - doppelte Arbeit und doppeltes Glück? Foto: Gettyimages
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Bottrop. „Hurra, es sind Zwillinge!“ Dieser Satz fällt in Bottrop wieder häufiger. Der Anteil der Frauen mit Zwillingsgeburten lag 2019 bei 2,85 Prozent. Ein Jahr zuvor lag der Anteil bei 1,93 Prozent. Das berichtet die Krankenkasse IKK classic und hat dafür die aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) ausgewertet.

29 der 1.017 Frauen in Bottrop, die in 2019 Kinder geboren haben, brachten Zwillinge zur Welt. Einmal gab es sogar eine Drillingsgeburt. Ein Jahr zuvor hatte es in Bottrop insgesamt 983 Geburten gegeben. Bei 19 Geburten kamen Zwillinge zur Welt, Drillinge waren nicht dabei. Bottrop hat damit in 2019 den höchsten Anteil an Zwillingsgeburten im Regierungsbezirk Münster, die Stadt Münster den niedrigsten. „Mögliche Ursachen für diesen Anstieg könnten sein, dass immer mehr Frauen immer später Mutter werden und mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft steigt“, sagt Stefanie Weier von der IKK classic. Das Durchschnittsalter der Mütter in NRW bei der Geburt ihres ersten Kindes lag im Jahr 2019 bei 30 Jahren, 0,2 Jahre höher als ein Jahr zuvor. „Außerdem sind Mehrlingsschwangerschaften häufig eine Begleiterscheinung von künstlichen Befruchtungen“, so Weier weiter.  Für die werdenden Eltern von Mehrlingen gibt es einige gute Nachrichten: „Gerade beim Mutterschutz und Elterngeld sowie bei der Elternzeit gelten für Mehrlingseltern besondere Bestimmungen“, betont Weier. Der Mutterschutz bei Zwillingen oder mehr Kindern verlängert sich nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Es gibt zwar nicht mehr Mutterschaftsgeld, als bei einem Kind, aber die Zeit, in der das Mutterschaftsgeld gezahlt wird, verlängert sich ebenfalls von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten besteht je Kind ein Anspruch auf Elternzeit von drei Jahren. Elternzeit kann übrigens von Mutter und Vater genommen werden. Für jedes Kind kann ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit zwischen Vollendung des 3. und 8. Lebensjahres übertragen werden. Bei Zwillingen liegt der Anspruch somit insgesamt bei sechs Jahren, wobei auch hier je Kind mindestens zwölf Monate in den ersten drei Lebensjahren beansprucht werden müssen. Das bedeutet, dass Eltern für Zwillinge direkt 48 Monate Elternzeit auch im Zeitraum bis zum 8. Geburtstag der Kinder nehmen können.Wenn Zwillinge oder mehr Kinder auf die Welt kommen, dann bekommen Eltern für diese zwar nur einmal Elterngeld, das Elterngeld erhöht sich aber. Eltern von Zwillingen bekommen einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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