Neue Regeln für Osterfeuer

317 Osterfeuer sorgten im vergangenen Jahr für erhebliche Feinstaubbelastungen.
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  • hochgeladen von Judith Schmitz

317 Osterfeuer sorgten im vergangenen Jahr für erhebliche Feinstaubbelastungen. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle. Eine Verordnung regelt künftig die Ausnahmen bei sogenannten Brauchtumsfeuern. Osterfeuer und Martinsfeuer sind weiterhin möglich. Allerdings will der Fachbereich Umwelt und Grün die Anzahl der Feuer deutlich reduzieren. 317 Feuer seien im vergangen Frühjahr in Bottrop angemeldet worden. „Wir liegen damit deutlich über dem Umfeld. In vergleichbaren Städten sind es maximal 80 Feuer“, sagt Umweltdezernent Klaus Müller. Die Feinstaubbelastung sei dadurch messbar gestiegen.

Mit einer Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuer werden die bisherigen Regelungen deutlich präzisiert. Genügte es bisher die Osterfeuer lediglich anzumelden, sind künftig besondere Bedingungen einzuhalten. So müssen die Feuer mindestens sieben Tage vorher angemeldet werden und mindestens 100 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein. Halten sich die Organisatoren nicht an die Regeln, drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro, so Wolfgang Scholz, Abteilungsleiter im Fachbereich Umwelt und Grün.

Eine besondere Häufung der Feuer in einzelnen Stadtteilen gibt es nicht. Dies hat Stefan Beckmann, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Grün, überrascht. Er hätte vor allem in den nördlichen Stadtteilen mit einer verstärkten Brauchtumspflege gerechnet. Während in Kirchhellen die Feuer vor allem in den Außenbereichen angemeldet wurden, wurden in den südlichen Stadtteilen in den Gärten Holz und Baumschnitt verbrannt. Für die Fachleute in der Stadtverwaltung liegt die Vermutung nahe, dass die Brauchtumsveranstaltungen genutzt wurden, um die Gartenabfälle zu entsorgen.

Aufgrund der erheblichen Umweltbelastung durch Feinstaub und nachdrücklichen Bürgerbeschwerden wegen Geruchsbelästigungen orientiert sich der Fachbereich künftig an Regelungen, wie sie in anderen Kommunen bereits angewandt werden. Stefan Beckmann verspricht sich davon eine spürbare Umweltentlastung. „Wir reden viel über Luftreinhaltung an den Straßen. Es ist aber nicht immer der Verkehr schuldig“, so Beckmann, der in den Feuern die Ursache sieht, dass an drei Tagen im Jahr die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.

Die Brauchtumsfeuer, insbesondere zu Ostern, sind weiterhin möglich. Vereine und Organisationen wie Kindertagesstäten und Feuerwehren, haben weiterhin die Möglichkeit, Feuer anzumelden. Auch Privatpersonen können sich zu Nachbarschaftsgruppen zusammenfinden und Osterfeuer anmelden. Bedingung ist, dass mindestens 20 Menschen gemeinsam feiern.

Der Entwurf der Verordnung wird in den politischen Gremien beraten und soll endgültig am 14. März in Rat beschlossen werden. Danach können die Brauchtumsfeuer kostenfrei über das Internet anmeldet werden. Erstmals gilt die neue Verordnung dann von Karfreitag bis Ostermontag, 14. bis 17 April. 317 Osterfeuer sorgten im vergangenen Jahr für erhebliche Feinstaubbelastungen. Foto: Archiv/Kappi

Autor:

Judith Schmitz aus Bottrop

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