Besserung ist „nicht vorgesehen“!

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Ein Mehrfamilienhaus mit alten, defekten Briefkästen: Die Briefkästen stehen auf, spätestens, wenn ein geknickter Großbrief drin steckt. Briefgeheimnis? Fehlanzeige!

Die Briefkästen sind nicht von außen zugänglich. Wenn zum Zeitpunkt der Postzustellung niemand da ist, um den Postzustellern die Tür zu öffnen, können die Briefe also nicht zugestellt werden. Ein Briefschlitz in der Tür ist nicht vorhanden.

„Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.
Die Briefkästen müssen funktionstüchtig sein. Das bedeutet, DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein.“

Zitat zum Thema „Briefkästen“ auf www.mieterbund.de.

Einige (neue) Postauslieferer helfen sich aber gelegentlich damit, indem sie die Post einfach vor die Haustür legen. Kommt der erste Mieter dann erst nachmittags nach Hause, hat er Glück, wenn seine Post dann noch nicht durchnässt, weggeweht oder geklaut wurde.
Die Wohnungsverwaltung äußert ich dazu wie folgt:

„Es wird alles standardisiert… außen liegende Briefkästen sind nicht vorgesehen.“

Wenn man zwischen den Zeilen liest, klingt ein „… der Erste, der sich beschwert!“ so, als würde man Unmögliches erwarten, soll man sich doch einfach nicht so anstellen!

Erwartet man als Beispiel Zertifikate oder Bewerbungsmappen, also einen Großbrief, muss man sie am Besten schon an der Haustür abfangen. Nur so lässt sich sicher verhindern, dass sie auch ankommen und ohne Knick ausgeliefert werden, denn selbst wenn jemand zum öffnen im Haus ist: Die Briefkästen sind zu klein, um einen Großbrief ordnungsgemäß einzustecken.
Da außen liegende Briefkästen „nicht vorgesehen“ sind und funktionstüchtige scheinbar auch nicht, muss der Mieter sich selber darum kümmern, dass seine Post ordnungsgemäß ankommt. Wenn man die Postboten freundlich mit seinem Anliegen vertraut macht, haben sie größtes Verständnis und verstehen die Argumentation der Wohnungsverwaltung ebenfalls nicht. Soweit so gut, doch was, wenn der Zusteller oder die Zustellerin mal wieder wechselt?

Autor:

Stefanie Vollenberg aus Bottrop

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