VBZ: Telefonieren ab 2018 nur noch übers Internet

Telefon, Energiekosten oder Reiserecht: Das Team der VBZ NRW berät zu allen Fragen rund um den Verbraucherschutz, gibt Tipps und spricht Empfehlungen aus. Kontakt unter Tel. 5671601. | Foto: T. Eickholt
  • Telefon, Energiekosten oder Reiserecht: Das Team der VBZ NRW berät zu allen Fragen rund um den Verbraucherschutz, gibt Tipps und spricht Empfehlungen aus. Kontakt unter Tel. 5671601.
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Von der Wählscheibe bis zum Touch-Display hat sich bei der Telefonie in den letzten Jahrzehnten viel verändert. Nun steht Telefonkunden die nächste Neuerung ins Haus.

Worauf müssen sich die Verbraucher in Zukunft also einstellen? Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bottrop stellt ein aktuelles Thema, von dem enorm viele Bottroper betroffen sind, vor:
Die Telekom wird bis 2018 die alten Festnetzanschlüsse kündigen und ihr Telefonnetz komplett auf die „VoIP“-Technik (Voice over Internet Protocol), dass heißt Telefonieren über das Internet, umstellen.
Die Kunden können, müssen sich aber nicht (solange kein Kündigungsschreiben vorliegt) um einen neuen Anschluss kümmern. Vier Monate vor Vertragsablauf werden sie zum ersten Mal angeschrieben und über den Sachverhalt aufgeklärt, vier Wochen später folgt die fristgerechte Kündigung. In dem Anschreiben wird der Kunde gebeten, die Telekom wegen eines neuen Vertrags zu kontaktieren.

Notwendiges Upgrade

Tut er dies nicht, versucht es die Telekom noch zwei weitere Male, ehe sie die Leitung bei Vertragsende abschaltet. Dieses Vorgehen ist legitim. Die Umstellung sei nötig, weil Ersatzteile der alten Technik bald nicht mehr hergestellt würden und die zentrale Netzverwaltung Kosten einspare.
Wer allerdings die Kosten für den Besuch des Technikers, der den Anschluss vor Ort aktiviert, trägt, sei noch offen. Die Verbrauchzentrale plädiert dafür, dass die Kosten in Höhe von circa 100 Euro von der Telekom übernommen werden sollen. Zumal auch eine einmalige Anschlussgebühr fällig und der Kauf, beziehungsweise die Miete eines Routers erforderlich sein wird. Ansonsten müssten Kunden keine höheren Preise befürchten, die neuen Tarife gleichen sich den alten an.

Unzulässige Forderung

Ebenfalls verbraucherfreundlich: Wer die Rechnung seines Mobilfunkvertrages nicht online einsieht, sondern sie per Post zugestellt bekommt, braucht dafür keine Gebühren zu bezahlen.
Die Berechnung von Papierkosten ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mobilfunkanbieter hatten für den Versand einer Papierrechnung teilweise bis zu 2,50 Euro berechnet.

Bilanz 2014
Die häufigsten Probleme der Verbraucher:
- Allgemeine Dienstleistungen: 28 %
- Telefon und Internet: 19 %
- Energie: 17 %
- Finanzen: 16 %
- Konsumgüter: 7 %

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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