Bildung und Teilhabe in Castrop-Rauxel
Ein Antrag auf Unterstützung, eine viermonatige Wartezeit und reichlich "Irritationen"

Eine Klassenfahrt, ein Antrag auf Unterstützung, eine viermonatige Wartezeit und noch immer keine Vollzugsmeldung! Archivfoto: Magalski
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Eine Klassenfahrt, ein Antrag auf Unterstützung, eine viermonatige Wartezeit und noch immer keine Vollzugsmeldung!

Wie bereits mehrfach von uns berichtet, hatte eine Familie aus Castrop-Rauxel im September 2018 bei der Stadtverwaltung im Bereich "Bildung und Teilhabe" einen Antrag auf Unterstützung eingereicht. Es geht um die Klassenfahrt der älteren Tochter (13). Die Kosten belaufen sich auf 350 Euro, und die Familie kann die Finanzierung nicht stemmen. Im Rathaus hatte man der Mutter mitgeteilt, dass es (aus personellen Gründen) vom Einreichen des Antrags bis zur Genehmigung vier Monate dauern könnte. Die städtische Pressestelle bestätigte das auf Stadtanzeiger-Anfrage.

"Ich bin auf 180!"
Am Freitag (11. Januar) erhielt die Mutter nun Post von der Stadtverwaltung. Der eingereichte Antrag könne nicht bearbeitet werden, da der Wohngeldbescheid nicht mehr gültig sei. "Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Leistung für Bildung und Teilhabe für das Kind besteht", heißt es in dem Schreiben. Bis Ende des Monats müsse nun ein neuer Wohngeldbescheid vorgelegt werden.
"Ich bin auf 180", sagt die Mutter im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie hatte den Antrag auf Unterstützung bereits am 17. September 2018 eingereicht – inklusive Wohngeldbescheid, der bis Ende Dezember gültig war. "Hätte man den Antrag noch in 2018 bearbeitet, müsste ich jetzt keinen neuen Bescheid vorlegen", meint sie.

Das sagt die Stadtverwaltung
Das sei nicht richtig, sagt Dirk Heinacker, Leiter des Bereichs Soziales. "Auch wenn der Antrag noch im vergangenen Jahr bearbeitet worden wäre, hätte auch jetzt ein aktueller Wohngeldbescheid vorgelegt werden müssen, da das Geld für die Klassenfahrt in 2019 überwiesen werden muss", erklärt er. Sobald der Nachweis, dass die Antragstellerin Wohngeld bekomme, vorliege, "wird es innerhalb der nächsten 14 Tage bearbeitet."
Er könne die "Irritationen" nachvollziehen. "Wir sind mit der Bearbeitungsweise, die uns vorgegeben ist, selbst auch nicht wirklich glücklich."
Viermonatige Bearbeitungszeiten würde es indes aufgrund der "knappen Ressourcen und einer Fülle von Anträgen" auch weiterhin geben. Er bitte Betroffene und Einrichtungen darum, keine Anfragen zu stellen, wie lange es noch dauere, bis ein Antrag bearbeitet werde. "Die fünf Mitarbeiterinnen, eine davon in Teilzeit, geben alles", versichert Heinacker.

"Stadtverwaltung ist in der Pflicht"
Stadtanzeiger-Leser hatten sich nach unseren vergangenen Berichten über den "Klassenfahrt-Antrag" gemeldet und finanzielle Unterstützung angeboten. "Wir freuen uns sehr darüber und bedanken uns von Herzen für diese Angebote", sagt die Mutter. "Ich möchte jedoch nicht, dass andere Bürger für uns in die Bresche springen müssen, denn ich sehe hier die Stadtverwaltung in der Pflicht!"

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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