Castrop-Rauxelerin hat Zweitwohnsitz in Tokio
Von Amts wegen abgemeldet

Eine Castrop-Rauxelerin wurde von Amts wegen abgemeldet. Foto: Archiv (Stadtanzeiger)

Die Castrop-Rauxelerin möchte einen neuen Personalausweis beantragen. Das Problem: "Sie wurde ohne ihr Wissen von Amts wegen abgemeldet. Jetzt soll sie sich neu anmelden und natürlich Gebühren zahlen. Und warten", schildert ein Stadtanzeiger-Leser gegenüber unserer Redaktion die Situation der Frau.

Wie kam es überhaupt zu der Abmeldung? In einem Antwortschreiben aus dem Rathaus an die Betroffene, das unserer Redaktion vorliegt, wird dies wie folgt erklärt:
"Sie gaben an, 2012 ihren Zweitwohnsitz in Tokio angemeldet zu haben. Laut Aussage der Kollegin des Bürgerbüros, sei der Feststellungsdienst vermutlich aufgrund der Mitteilung Ihrer Zweitwohnsitz-Anmeldung (...) tätig geworden. Bei der Überprüfung, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz anzutreffen sind, sei aufgefallen, dass Sie unter der Anschrift (...) nicht anzutreffen gewesen sein sollen. Aus diesem Grund seien Sie ,von Amts wegen' abgemeldet worden. Das führt nun dazu, dass Sie aktuell keinen neuen Personalausweis in Castrop-Rauxel beantragen können. Dringend geklärt werden sollte deshalb die Frage, wo sich Ihr sogenannter ,Lebensmittelpunkt' befindet. Wie die Kollegin mir mitteilte, wurde Ihnen der Vordruck ,Wohnungsgeberbestätigung' mitgegeben, mit dem Sie sich – vollständig ausgefüllt und vom Vermieter unterzeichnet – wieder in Castrop-Rauxel anmelden und einen neuen Personalausweis beantragen können."

Beruflich oft in Japan unterwegs
Ihr Zweitwohnsitz sei in Tokio, der Hauptwohnsitz befinde sich jedoch nach wie vor in Deutschland – und zwar an der ,angestammten' Adresse in Castrop-Rauxel. Allerdings sei sie beruflich oft in Japan unterwegs, sagt die Betroffene. "Die Abmeldung ist zu Unrecht und ohne mein Wissen erfolgt. Auch meine Eltern (dieselbe Wohnung) wurden nicht befragt (...). Am Briefkasten ist der Name (...) seit Jahrzehnten deutlich zu erkennen.

Die Haupt- und Nebenwohnungen liegen laut §21 des Bundesmeldegesetzes im Inland. Eine Hauptwohnung im Ausland wird vom Gesetz nicht vorgesehen, desweiteren werden Wohnungen im Ausland weder als Haupt- noch als Nebenwohnung berücksichtigt. Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt stellt sich somit nicht."

"Ohne Termin und mit Wartezeit"

Unser Leser meint: "Wer weiß schon, ob nach der erfolgten Rückmeldung (laut Gesetz gebührenfrei und für solche Fälle vorgesehen) nicht noch ein weiterer Besuch im Bürgerbüro zur Beantragung eines Personalausweises nötig ist?! Ohne Termin und mit entsprechender Wartezeit natürlich. Versucht man, sich morgens, zu den Zeiten in denen kein Termin erforderlich ist, anzustellen, sollte man schon anderthalb Stunden vorher da sein. Sonst könnte man lange warten und trotzdem nicht dran kommen. Am Donnerstag der vergangenen Woche warteten dort um 8 Uhr rund 50 bis 60 Personen. Und die Wartezeit für einen Termin im Bürgerbüro beträgt mittlerweile anderthalb Monate. Um herauszufinden, was man als Bürger der Stadt wert ist, muss man in Castrop-Rauxel nur versuchen, ins Bürgerbüro zu kommen ..."

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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