Betretungsverbot für Wälder gilt noch

Seit der Sturm „Ela“ am Pfingstmontag des vergangenen Jahres auch in Castrop-Rauxel wütete, sind die Wälder gesperrt. Zunächst noch bis Montag (12. Januar) um 24 Uhr gilt das Betretungsverbot, das das Regionalforstamt Ruhrgebiet im letzten September ausgesprochen hat. Wie es weitergeht, ist noch offen.

Zurzeit läuft bis Donnerstag (8. Januar) bei allen zuständigen Förstern eine Abfrage des Regionalforstamtes, um einen Überblick über die Situation in den Wäldern zu erhalten.
„Tenor wird sein, dass das allgemeine Wald-betreten-Verbot durch ein allgemeines Wegegebot abgelöst wird“, erklärt Michael Börth vom Fachgebiet Hoheit auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Dies würde bedeuten, dass das Betreten aller Wälder, ganz unabhängig davon, wem sie gehören, nur auf den Wegen gestattet wäre.
Beim Regionalforstamt Ruhrgebiet geht man davon aus, dass mittlerweile ein großer Teil der Waldgebiete aufgeräumt ist. Sollte das Wegegebot ausgesprochen werden, so Börth, werde es aber vermutlich Ausnahmen geben. „Ob es nur eine Ausnahme ist oder doch eher der Regelfall, wird die Abfrage zeigen.“
Trotz möglichen Wegegebots gelte das Betreten der Wege dann auf eigene Gefahr, betont Börth. Denn auch an den freigegebenen Wegen könne es noch Gefahrensituationen, wie herabhängende Kronenteile, Pendeläste und schiefstehende Bäume, geben. „Leute, haltet die Augen offen“, rät er daher allen Spaziergängern, die bald wieder die Wälder nutzen wollen.
Was die Freigabe der städtischen Wälder angeht, heißt es aus dem Rathaus: „Wir halten uns an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW.“ Ihm gehört auch das Regionalforstamt Ruhrgebiet an.
Allerdings seien die städtischen Waldwege, wie etwa im Grutholz, schon seit geraumer Zeit frei, da die Verkehrssicherheit wieder hergestellt sei, so Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. „Jogger machen nichts Illegales mehr, wenn sie sie nutzen.“ Abseits der Wege sei das Betreten der Wälder schon immer nur auf eigene Gefahr gestattet gewesen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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