Urteil zur Grundsteuer: "Der Stadt muss diese Einnahme bleiben"

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Das betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter. | Foto: Foto: Magalski
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Seit Dienstag (10. April) ist es amtlich: Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form rechtswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Über mögliche Auswirkungen für Bürger und Stadt sprach der Stadtanzeiger mit Kämmerer Michael Eckhardt. "Auch nach einer Neuregelung muss die Grundsteuer der Kommune zur Verfügung stehen", fordert Eckhardt. Die Grundsteuer sei eine berechenbare, verlässliche Einnahme und unterliege anders als die Gewerbesteuer keinen Schwankungen.

"Kurz- beziehungsweise mittelfristig hat die Änderung keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auch die Planungen für den Etat 2019 laufen weiter", betont Eckhardt. Jetzt sei der Gesetzgeber am Zuge, denn die Grundsteuersatzung für die bundesweit 35 Millionen Grundstücke werde vom Bund erlassen.

Die sogenannte Bemessungsgrundlage ist damit bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimme aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer und damit das Geld, das in die Stadtkasse fließt.

Noch sei es zu früh, um die konkreten Auswirkungen auf die Bürger und die Stadt zu benennen. "Auch der Gesetzgeber hat sicher noch keinen Plan. Ich bin gespannt, wie er das verfassungskonform gestalten wird."

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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