Wenn der Postmann ...: Tipps für die Paketannahme

In der Vorweihnachtszeit werden vermehrt Pakete geliefert. Bei ihrer Annahme gilt es, einiges zu beachten. | Foto: Möhlmeier
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Nicht nur das Weihnachtsfest, sondern auch die Tage davor ist die Zeit der Päckchen. Allerorten klingeln jetzt die Paketboten, um Bestellungen abzuliefern. Dabei gilt es für die Empfänger, einiges zu beachten, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Probleme können vor allem dann auftreten, wenn der Empfänger gar nicht zuhause ist, wenn sein Paket eintrifft.
„Bei vielen Händlern gibt es die Möglichkeit, zwischen Rechnungs- und Lieferadresse zu unterscheiden“, weiß Susanne Voss, Leiterin der Verbraucherzentrale. Daher rät sie, wenn möglich Pakete an seine Arbeitsstelle oder an eine vertrauenswürdige Person, die tagsüber nicht außer Haus ist, senden zu lassen.
„Da haben alle etwas davon“, so Voss. Nicht nur der Käufer, sondern auch der Händler, der sicher sein könne, dass seine Ware ankomme, und der Bote, der nicht nach einem Ersatzempfänger suchen müsse.
Als Alternative verweist Voss auf einen sogenannten Garagenvertrag, den manche Händler anbieten. Damit kann ein Käufer eine Abstellgenehmigung für einen bestimmten Ort, zum Beispiel hinter der linken Mülltonne, erteilen. „Hierbei haftet dann der Empfänger.“
Häufig genug nehmen jedoch Nachbarn Päckchen in Empfang. „Viele Paketdienste sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ersatzzustellung vor“, erklärt Voss. Grundsätzlich müsse aber niemand ein Paket annehmen, das nicht für ihn selbst bestimmt sei. „Wenn man es annimmt, haftet man aber dafür.“ Dies trifft zum Beispiel zu, wenn man das Paket dem Empfänger dann vor die Tür legt und es verloren geht.

Im Zweifelsfall Annahme ablehnen

Die Verbraucherschützerin empfiehlt Nachbarn daher, im Zweifelsfall zu überlegen, ob man ein Päckchen annehmen wolle. „Wenn der Empfänger nie da ist, man ihn gar nicht kennt oder ihn nicht mag, sollte man besser ablehnen.“
Sie spricht auch aus eigener Erfahrung, denn kurz nachdem die Verbraucherzentrale zur Mühlengasse gezogen sei, habe man ein Päckchen für einen unbekannten Nachbarn angenommen. „Der Empfänger hat sich nicht bei uns gemeldet, und die Kollegin hat drei Tage lang nach ihm gesucht, um das Paket abzugeben.“

Vorsicht bei Beschädigungen

Vorsicht sei außerdem geboten, wenn man ein Paket annehme, das beschädigt sei. Nachbarn gibt Voss den Rat, die Annahme solch eines Päckchens abzulehnen.
Nimmt der eigentliche Käufer ein beschädigtes Paket entgegen, sollte er es im Beisein des Lieferanten auspacken und sich den Schaden schriftlich von ihm dokumentieren lassen. „Denn mit einer Unterschrift quittiert man nicht nur den Empfang, sondern bestätigt auch die ordnungsgemäße Lieferung“, betont sie. Bei offensichtlichen Schäden der Ware empfiehlt sie, „auf Nummer sicher zu gehen und die Annahme zu verweigern“.
Mehr Infos zum Thema Paketzustellung hat die Verbraucherzentrale im Rahmen ihres neuen NRW-weiten Projekts „Paket-Ärger“ zusammengestellt. Unter anderem findet sich auf der Webseite www.vz-nrw.de/paket-aerger ein Beschwerdeformular über Paketdienste.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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