Jahreshauptversammlung wurde abgesagt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits bekannt ist, haben wir unsere diesjährige JHV am 06.03.2015 abgesagt.

Grund hierfür war eine durch das Amtsgericht Castrop-Rauxel ohne Anhörung bzw. ohne Beteiligung des Vorstandes unseres Vereins erlassene einstweilige Verfügung auf Antrag des Herrn Nils Bettinger. Die einstweilige Verfügung wurde uns am 06.03.2015 zugestellt und besagt, dass Herr Bettinger mit sofortiger Wirkung als Mitglied im Tierschutz Castrop-Rauxel e.V. aufzunehmen ist. Zeitgleich wurde in diversen Foren im Internet, wie auch schon auf der Infoveranstaltung Bettingers am 24.02.2015 dazu aufgerufen, "dass jeder, der meint Mitglied zu sein" zur Jahreshauptversammlung kommen solle. "Man sei sich sicher, dass jeder, der Mitglied werden wolle und 30,00 Euro mitbrächte auch aufgenommen werden müsse."
Dem allen war vorausgegangen, dass nach einer punktuellen Flut von Aufnahmegesuchen kurz vor unseren Vorstandswahlen der Vorstand bei entsprechender Befugnis entschieden hatte, neue Mitgliedergesuche bis nach der JHV zurückzustellen.

Oberstes Organ und damit Schutzgut des Vereines ist die JHV. Der geregelte Ablauf der Versammlung war durch den von Herrn Bettinger beschrittenen Rechtsweg i.V. m. den öffentlichen mehrfachen Aufrufen nicht mehr gewährleistet. Zu unserem Bedauern waren wir daher gezwungen, die Jahreshauptversammlung kurzfristig abzusagen.
Der Vorstand bediente sich moderner Kommunikationswege über das Internet, um den Mitgliedern die Absage zur Kenntnis zu bringen. Parallel erfolgten Absagen via Telefon, und vor Ort wurden Aushänge angebracht.

Ferner wurde auf postalischem Weg nachträglich jedem Vereinsmitglied eine schriftliche Absage zugestellt.

Wir haben nun unsererseits einen Rechtsanwalt zur Klärung der Angelegenheit eingeschaltet.

Sobald die Rechtslage mit den sich hieraus ergebenden Schlussfolgerungen geklärt ist, werden wir Sie unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Autor:

Roswitha Heise aus Castrop-Rauxel

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