Tierschutz Castrop-Rauxel e. V.

Liebe Lokalkompass-Leserinnen und Leser,

ich war heute auf der durch Herrn Bettinger geleiteten Veranstaltung im Bürgerhaus an der Leonhardstraße und kann nach der Info-Veranstaltung auch nicht wirklich beurteilen, ob Herr Bettinger der richtige Kandidat für den Vorstand des Tierheimes ist oder nicht. Allerdings bin ich mir bei der derzeitigen Vorsitzenden aufgrund der regelmäßigen Presseberichte und dem auf dieser Veranstaltung von TierheimmitarbeiterInnen Gehörten sicher, dass die bisherige Vorsitzende sicherlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein sollte.

Ihre Polemisierung gegen den FDP Bürgermeisterkandidaten, in einem Lokalkompass Artikel dieses Monats, passt jedenfalls nicht zu dieser Position. Ihre Behauptung Herr Bettinger sei nicht Mitglied des Tierschutes Castrop-Rauel e.V. kann ich leider genauso wenig nachprüfen wie die Behauptung des Herrn Bettinger, er sei Mitglied.

Fakt ist, sofern er den Mitgliedsantrag ausgefüllt und abgesandt sowie den Jahresbeitrag entrichtet hat - und in der Vergangenheit nicht wegen Tierquälerei vorbetraft ist - ist er nach gültiger Satzung Mitglied. Denn gemäß Satzung hat der Vorstand keine Handhabe eine Mitgliedschaft abzulehnen, sondern lediglich die Möglichkeit, Mitglieder aufgrund bestimmter Tatsachen - aber nicht grundlos - auszuschließen.

Im Nachgang zur heutigen Veranstaltung habe ich mir die Satzung des Tierschutzes Castrop-Rauxel e.V. überhaupt erst einmal durchgelesen und mir sträubten sich die Nackenhaare.

http://www.tierheim-castrop-rauxel.de/Satzungen/Satzung02.htm

Da ist doch tatsächlich in einer Satzung von 1982 noch die Rede davon, dass nur Mitglied werden kann, wer im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Die aber besitzt jede/r Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres und diese können in Deutschland - nicht wie in manch anderen Staaten - seit der Strafrechtsreform von 1969 auch gar nicht mehr aberkannt werden. Da fragt man sich doch, wie konnte ein solcher Begriff nach 1969 überhaupt noch Aufnahme in eine Satzung von 1982 finden; und wie kann eine derartige Satzung - bei über achtjähriger kontinuierlicher Vorstandsarbeit der derzeitigen Vorsitzenden - noch nicht einmal überprüft worden sein? Ist sich die Vorsitzende überhaupt der Aufgaben eines Vorstandes bewußt?

Auch von Wehrpflichtigen ist dort noch die Rede, obwohl Deutschland seit der Bundeswehrreform eine aus freiwilligen SoldatInnen bestehende Bundeswehr besitzt.

Die Satzung ist offenbar hoffnungslos veraltet und enthält noch einige sicher ebenso überarbeitungsbedürftige Positionen wie das Tierheim selbst. Diese Satzung hat aber auch eine gewisse Aussenwirkung, genauso wie die Homepage des Tierheims, in der von "Ein privates Tierheim, so wie das unsere ... " geschrieben wird - obwohl es sich um ein vereinsgetragenes Tierheim handelt. Das es aber wie ein privateigenes Tierheim unter Diktakratie ähnlichen Aspekten von der Vorsitzenden geleitet wird, war in der Veranstaltung durchaus herauszuhören.

http://www.tierheim-castrop-rauxel.de/Formulare/Formular02.htm

In der Einladung zur aktuellen Mitgliederversammlung am 06.03.2015 ist nicht einmal ein Punkt sonstiges aufgeführt. Der Dialog des Vorstandes mit den Mitgliedern wird also gar nicht gesucht, gewünscht oder vielleicht sogar bewußt unterbunden. Denn eine Entgegennahme von Anregungen und Kritik - die aus einer regen Vereinsarbeit immer resultieren sollte - ist auf dieser Jahreshauptversammlung laut Tagesordnung nicht vorgesehen und wird wohl bewußt ausgespart.

http://www.tierheim-castrop-rauxel.de/Jahresh/Jahreshauptver2015.htm

Ich denke wer auf einer derart schwachen Satzung fußend Entscheidungen nach Gutsherrenart trifft, sitzt im Glashaus und sollte auf MitbewerberInnen um das Amt des Vorstandes nicht mit Steinen werfen, sondern jede helfende Hand dankbar annehmen und die Energien in geordnete Bahnen lenken; zumal im Vorstand frische und fachkompetente Menschen offensichtlich dringend benötigt werden.

Hierzu fehlt der derzeitigen Vorsitzenden aber offensichtlich jedwedes Fingerspitzengefühl.

Von einigen Anwesenden der heutigen Veranstaltung habe ich vernommen, dass sie einen Aufnahmeantrag abgesandt und den Jahresbeitrag entrichtet haben, diesen aber kommentarlos zurücküberwiesen erhalten hätten.

Ein Mitglied des Tierschutzes Castrop-Rauxel e.V. erklärte, der Vorstand hätte das Recht, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen und ein amtierendes Vorstandsmitglied erklärte sogar, "... der Vorstand des Tierschutzes Castrop-Rauxel e.V. sei übereingekommen, vor der Vorstandswahl - innerhalb der Mitgliederversammlung am 06.03.2015 - keine neuen Mitglieder aufzunehmen...". In einem Nachsatz war dann von der Furcht vor "feindlicher Übernahme des Vereins durch Wahl eines neuen Vorstandes" die Rede.

Das Hinhalten von Mitgliedern bis nach der Vorstandswahl sowie die Ablehnung von Mitgliedern ohne Begründung, ist aber durch die bestehende Satzung gar nicht gedeckt; und so eine Wahl wäre sicher anfechtbar.

Sollte tatsächlich so verfahren worden sein, wäre dies nach meinem Dafürhalten sogar eine Verfehlung des Vorstandes nach § 8 der Satzung

Ausschluss von der Mitgliedschaft, Strafverfolgung

1. Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen der §§ 4 und 5 dieser Satzung können von der Mitgliedschaft im Verein ausgeschlossen werden, wenn sie

a. sich den Bestrebungen des Vereins im Sinne dieser
Satzung in irgendeiner Weise zuwider verhalten,

b. sich in irgendeiner Weise vereinsschädigend verhalten haben

Eine Ablehnung einer MItgliedschaft oder gar Ausschluss von Mitgliedern ohne Rechtsgrundlage und damit die massive Schädigung des Vereins, durch dem Verein vorenthaltene Mitgliedsbeiträge und damit sogar Gefährdung der Gemeinnützigkeit des Vereins, stellt nach meinem Dafürhalten ein erheblich vereinsschädigendes und strafverfolgungswürdiges Verhalten seitens des Vorstandes dar.

Oder soll hiermit vielleicht sogar der städtische Zuschuss zum laufenden Betrieb auf bisherigem Niveau gehalten und vor einer möglichen Absenkung geschützt werden? Dann wäre durch das Verhalten des Vereinsvorstandes damit auch die Stadt Castrop-Rauxel und jede/r einzelne BürgerIn geschädigte/r .

Ein derartiges Verhalten stellt nach meinem Dafürhalten sogar die Legitimation des bestehenden Vorstandes und weitere Tragbarkeit als Vorstand des Vereins sowie die weitere Mitgliedschaft dieser Vorstandsmitglieder im Verein in Frage.

Also, wer im Glashaus sitzt, sollte einfach nicht - wie die derzeitige Vorsitzende - mit Steinen (auf mögliche neue/andere VorstandskandidatInnen) werfen und vielleicht einfach mal - im Sinne einer guten Zusammenarbeit und zum Nutzen der in ihrer Obhut befindlichen Tiere - einem Mitstreiter die Hand reichen und Synergien nutzen.

Hin und wieder muss man einfach eine Kröte schlucken - selbst wenn man im Tierschutz tätig ist ;-)

Es geht beim Tierschutz in Castrop-Rauxel nämlich nicht darum Profilneurotikern das Ego zu streicheln, sondern größtmögliche Kräfte und Mittel für notleidende Tiere in Castrop-Rauxel in geordnete und möglichst effiziente Bahnen zu lenken. Hierzu gehört u. A. auch eine Überarbeitung einer längst überalterten Satzung und Homepage, um sich in der Öffentlichkeit kompetent darzustellen.

Mit ihrem Lokalkompass-Artikel aus diesem Monat verletzt Frau Heise in eklatanter Weise die gebotene Überparteilichkeit einer Vereinsvorsitzenden und spricht sich wieder einmal selber jede Kompetenz für eine so herausragende Position mit erheblicher Aussenwirkung ab!

In diesem Sinne kann ich nur jede/n interessierte/n BürgerIn ermuntern, dem Tierschutz Castrop-Rauxel e.V. beizutreten und durch tatkräftige und finanzielle Unterstützung - und vor allem Wahl eines "geeigneten Vorstandes" am 06.03.2015 - zu helfen aus den Negativ-Schlagzeilen zu kommen.

Autor:

Manfred A. Roßfeldt aus Castrop-Rauxel

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