Kaffeemaschine retour: Händler sollen Elektrogeräte zurücknehmen

Gestern (7. Juli) war wieder einmal der Umweltbrummi im Einsatz. Hier können Bürger kleine defekte Elektrogeräte – wie im Bild eine Kaffeemaschine – abgeben. Zukünftig werden bei der Rücknahme von Altgeräten aber nicht nur die Entsorgungsbetriebe gefragt sein, sondern auch die Händler sollen dazu verpflichtet werden. | Foto: Thiele
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Defekte Rasierer und Föne können beim Umweltbrummi abgegeben werden; Computer und Unterhaltungselektronik werden am Recyclinghof in Pöppinghausen angenommen. Zudem bietet der EUV Bürgern einmal jährlich die Möglichkeit, Elektrogroßgeräte abholen zu lassen. Es wird schon viel für das Recycling von Altgeräten getan. Mit einer Novellierung des Elektrogerätegesetzes sollen nun aber auch die Händler mehr in die Pflicht genommen werden.

Das geänderte Gesetz, das vom Bundestag beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, soll ab dem kommenden Jahr gelten. Es verpflichtet Händler, deren Verkaufsfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter groß ist, ein Altgerät kostenlos zurückzunehmen, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät kauft. Altgeräte, deren Kantenmaße 25 Zentimeter nicht übersteigen, müssen unentgeltlich zurückgenommen werden, auch wenn der Kunde kein neues Gerät kauft.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, dafür zu sorgen, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, die darin enthaltenden Metalle rückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen.

Mehr als 400 Quadratmeter

Mehr als 400 Quadratmeter beträgt die Fläche von Expert Loskill an der Gaswerkstraße. Damit ist das Elektrofachgeschäft eines der Unternehmen in Castrop-Rauxel, auf das das neue Elektrogerätegesetz zutrifft. Geschäftsführer Dirk Kowalski begrüßt die ab 1. Januar 2016 geplanten Änderungen, sieht auf das Unternehmen aber keine wesentlichen Veränderungen zukommen.
„Für uns wird sich gar nichts ändern.“ Denn schon seit Langem heißt es bei Expert Loskill: „Wer kauft, kann ein Altgerät abgeben.“ Das gelte vor allem für Großgeräte, wie Waschmaschinen und Kühlschränke, fange aber schon bei Batterien an, so Kowalski.

Wettbewerbsausgleich

Der Geschäftsführer schätzt an der Neuregelung zum einen den Umweltschutzgedanken und spricht von einer „umweltgerechten Chancengleichheit“. Denn zum anderen betrachtet er die Gesetzesreform als einen Wettbewerbsausgleich.
Seiner Ansicht nach konnten Groß- und Online-Händler bisher günstigere Verkaufspreise als kleine und mittlere Geschäfte anbieten. Kowalski geht jedoch davon aus, dass sich dies durch die Verpflichtung zur Rücknahme von Altgeräten ausgleichen werde.
Schon jetzt hält Expert Loskill Lagerkapazität für die Altgeräte bereit, „und Platz kostet immer Geld“, so Kowalski. Etwa zehn Großgeräte würden bisher pro Tag abgegeben. „Einmal pro Woche ist der Hof voll, und ein zertifizierter Entsorger holt die Geräte ab.“
Dass der Handel nun auch verpflichtet wird, kleine Geräte von einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern anzunehmen, ohne dass der Kunde ein neues Gerät kauft, sieht der Geschäftsführer gelassen. „Da stellen wir eine kleine Gitterbox auf, in die dann wahrscheinlich ein oder zwei Kleingeräte pro Tag geworfen werden“, schätzt Dirk Kowalski. „Einmal im Monat leeren wir die Box, und es kommt ein Entsorger. Das ist kein Problem.“

EUV sammelt knapp 400 Tonnen pro Jahr

Ein großer Anteil der defekten Elektrogeräte der Castrop-Rauxeler Bürger wird vom EUV entsorgt und umfasst im Wesentlichen drei Sammelgruppen: Haushaltsgroßgeräte (zum Beispiel Waschmaschinen), Computer und Unterhaltungselektronik sowie Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Rasierer).
2012 bis 2014 habe der jährliche Durchschnitt der gesammelten Geräte etwa 70 Tonnen für Großgeräte, 300 Tonnen für Computer und 20 Tonnen für Kleingeräte betragen, weiß EUV-Chef Michael Werner. Entsorgt werden die Altgeräte der unterschiedlichen Sammelgruppen auf der sogenannten Schrottinsel im Duisburger Hafen, bei einem Demontagezentrum in Herten beziehungsweise in einer Verwertungsanlage im östlichen Ruhrgebiet.
Für die Entsorgung bei den Verwertern entstehen dem EUV Kosten für Handling und Transport. Zugleich erhalte man Verkaufserlöse – vor allem für den Metallschrott aus den Großgeräten, so Werner. Zurzeit ergebe sich daraus für den Stadtbetrieb ein leichter Überschuss.

Neue Sammelgruppe für Photovoltaik-Anlagen

Aufgrund der Gesetzesänderung werde man beim EUV eine neue Sammelgruppe einführen: Photovoltaik-Anlagen. „Darunter fallen Solarwecker, Ladegeräte, Gartenleuchten und natürlich PV-Anlagen selbst“, so Werner.
Über die Novellierung des Gesetzes werde man im kommenden Abfallkalender hinweisen und Werbung dafür machen, defekte Geräte nicht in den Restmüll zu schmeißen. Denn dass dies geschehe, sei nicht auszuschließen, aber in welchem Ausmaß ließe sich nicht sagen. „Das ist eine Grauzone“, erklärt Michael Werner. „Das fällt vom Gewicht her ja gar nicht auf.“
Mit einer bedeutsamen Steigerung an in Zukunft beim EUV abgelieferten Altgeräten rechnet dessen Chef nicht. Und auch bei den Elektrohändlern, die kleiner als 400 Quadratmeter seien, „läuft es wie bisher“, so Werner. „Dann bekommen wir die Mitteilung ,Wir haben wieder zehn Waschmaschinen‘, und die liefert das Unternehmen dann beim Recyclinghof an.“

Gestern (7. Juli) war wieder einmal der Umweltbrummi im Einsatz. Hier können Bürger kleine defekte Elektrogeräte – wie im Bild eine Kaffeemaschine – abgeben. Zukünftig werden bei der Rücknahme von Altgeräten aber nicht nur die Entsorgungsbetriebe gefragt sein, sondern auch die Händler sollen dazu verpflichtet werden. | Foto: Thiele
So nicht! Elektrische Geräte dürfen nicht im Restmüll entsorgen werden. Mit einer Gesetzesänderung soll dafür gesorgt werden, dass Händler vermehrt Altgeräte kostenlos zurücknehmen müssen.
Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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