Diskussion über Kommunalabgaben

Über die geplante Neufassung der städtischen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) diskutierten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr (B3) während der Sitzung am Mittwoch (30. April).

„Die letzte Satzung ist von 2010 und inhaltlich zu 99 Prozent bestandsfähig“, erklärte EUV-Chef Michael Werner. Allerdings sollten einige Punkte geändert werden, um sie zu entschlacken und der aktuellen Rechtssprechung anzupassen. Laufende Verfahren seien von der Änderung nicht betroffen, so Werner.
Als „wenig sozial und komplett bürgerunfreundlich“ bezeichnete Günter Beyer (FWI) das KAG. Straßen würden nicht instand gesetzt, sondern es würde gewartet, bis sie kaputt seien. „Wenn sie dann neu gemacht werden, müssen die Bürger bezahlen“, so Beyer. Als Beispiel hierfür erwähnte er die Straße In der Wanne.
Josef Berkel (CDU) stimmte Beyer in Teilen zu und nannte die Kainhorststraße als weiteres Beispiel, und Ingo Boxhammer (Linke) ergänzte, dass grundsätzlich allen Satzungen der soziale Aspekt fehle.
Michael Werner verwies jedoch darauf, dass das KAG ein Landesgesetz sei und daher auch vom Land geändert werden müsse. Um die Schäden an der Kainhorststraße müsse sich die Emschergenossenschaft kümmern. „Was Satzungen angeht, gilt der Gleichheitsgrundsatz. Das Gebührenrecht kennt keine sozialen Pflichten“, so der EUV-Chef.
Letztlich wurde die Neufassung der Satzung mit einer Gegenstimme (FWI) beschlossen. Nun muss noch der Rat auf seiner nächsten Sitzung am Donnerstag (8. Mai) zustimmen.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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