Kita-Streik: Beitrags-Erstattung für alle

Unter dem Slogan „Richtig gut; aufwerten jetzt!“ hatten die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst im Mai/Juni unter anderem für mehr Geld und die Anerkennung früherer Tätigkeiten demonstriert.                                          Archivfoto: Vera Demuth | Foto: Archiv Vera Demuth
  • Unter dem Slogan „Richtig gut; aufwerten jetzt!“ hatten die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst im Mai/Juni unter anderem für mehr Geld und die Anerkennung früherer Tätigkeiten demonstriert. Archivfoto: Vera Demuth
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Alle Eltern, die im Mai und Juni vom vierwöchigen Kita-Streik betroffen waren, erhalten anteilig die gezahlten Beiträge zurück. Für die Mehrzahl ist das Geld bereits überwiesen worden. Das erklärte Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann im Gespräch mit dem Stadtanzeiger.

Und so sieht der aktuelle Stand der Beitragserstattung aus: 323 Eltern haben laut Stadt bereits Geld erhalten. Darunter sind auch die 23, deren Kinder während des Kita-Streiks (11. Mai bis 5. Juni) bis zu vier Tage in eine der beiden Notgruppen in der Kita Lummerland gingen.

Für diese 23 betroffenen Eltern und für 47 weitere, deren Kinder fünf und mehr Tage in der Notgruppe waren – also für insgesamt 70 – „wird jetzt eine punktgenaue Abrechnung erstellt“, betonte Maresa Hilleringmann.

„Das wird aber bis Oktober dauern.“ Einerseits sei das Verfahren aufwändig und kompliziert, weil es nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse zum Mittagessen gebe. Andererseits müsse die Berechnung parallel zur „normalen“ Arbeit erfolgen, die angesichts des bevorstehenden neuen OGS- und Kindergartenjahres derzeit auf Hochtouren laufe.

Um die Erstattung der Kita-Beiträge hatte es in den vergangenen Tagen ein heftiges politisches Gezerre gegeben.

Zwar hatte die Stadt nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Münster schon relativ rasch angekündigt, Elternbeiträge und einen Teil der Verpflegungskosten für die Zeit des Streiks zu erstatten.

Doch als am Donnerstag vergangener Woche die betroffenen Eltern Post von der Stadt bekamen, staunten einige nicht schlecht: Wer sein Kind während des Streiks mehr als vier Tage lang in eine der beiden Notgruppen in der Kita Lummerland gebracht hatte, sollte keine Erstattung erhalten.

Das rief nicht nur betroffene, vor allem berufstätige Eltern auf den Plan, die während des Kita-Streiks Nerven und Organisationstalent unter Beweis stellen mussten, um eine – mitunter auch noch kostenpflichtige – Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Auch die politischen Parteien erhoben ihre Stimme.

Allen voran Michael Breilmann, gemeinsamer Bürgermeisterkandidat von CDU und FWI. Er hatte noch am vergangenen Freitag die von der Stadt ursprünglich geplante Erstattungsregelung als „inakzeptabel“ bezeichnet und „Einzelfallge-rechtigkeit“ gefordert.

Am Sonntag hatte sich dann die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zu Wort gemeldet. Ihre Forderung lautete klar und eindeutig: eine taggenaue Abrechnung beziehungsweise Erstattung trotz Mehraufwandes für die Verwaltung, „damit alle Eltern von der Rückerstattung profitieren können“.

Zahlen:
 Vom Kita-Streik betroffen waren 370 Kinder/Eltern.
 300 Kinder waren in der Streikzeit gar nicht im Kindergarten.
 23 Kinder gingen bis zu vier Tage in eine Notgruppe.
 47 Kinder haben an fünf und mehr Tagen eine Notgruppe besucht. – Die Eltern dieser Kinder sollten nach den ursprünglichen Plänen keine Erstattung bekommen, erhalten jetzt aber doch Geld zurück.

Hintergrund:
 Während des Streiks erhielten die meisten der 70 Erzieher von der Stadt keinen Lohn. Dadurch wurden „kurzfristig“ rund 50.000 bis 60.000 Euro eingespart.
 Gleichzeitig wies die Stadtverwaltung darauf hin, dass die tariflich ausgehandelte Lohnerhöhung den städtischen Haushalt „mittel- und langfristig“ weit mehr belastet.
 Zudem sei es ein Missverständnis, so die Verwaltung, dass die Stadt die eingesparten Löhne der Kita-Mitarbeiter auszahle.
 Es würden freiwillig Elternbeiträge erstattet – unabhängig von den Löhnen der Kita-Mitarbeiter. „Elternbeiträge sind ein Jahresbeitrag, der per Satzung unabhängig von der Nutzung des Kita-Platzes zu zahlen ist und der nicht erstattet wird“, heißt es dazu auf der städtischen Internetseite.
 Einen rechtliche Verpflichtung zur Erstattung besteht nach Angaben der Stadtverwaltung nicht.

Autor:

Peter Mering aus Castrop-Rauxel

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