2,5 Jahre in nasser Wohnung gelebt

Bei Unwettern werden die Wände der Dachgeschosswohnung jedes Mal nass. | Foto: Filomena Mazza

Als am Pfingstmontag das Unwetter tobte, wurde Filomena Mazzas Dachgeschosswohnung unter Wasser gesetzt. Es war nicht das erste Mal. Seit zweieinhalb Jahren kämpft die Mieterin darum, dass Wasserschäden in ihrer Wohnung behoben werden. Sogar einen Prozess vor dem Amtsgericht Castrop-Rauxel habe sie im vergangenen August gewonnen, aber bisher habe sich ihr Vermieter um nichts gekümmert.
„Ende 2011 sind die ersten Wasserschäden aufgetreten“, sagt Mazza, die einige Monate zuvor in die Mietwohnung gezogen war. „Durch die Dachschräge ist Wasser hineingelaufen, und auch ein Fenster ist undicht.“ Seitdem traten weitere Schäden auf, die nie repariert worden seien.
„Der Hausbesitzer lebt im Altenheim. Stattdessen ist ein Anwalt zum Amtsbetreuer bestellt worden“, weiß Mazza. Mehrfach hätten sie, ihr Anwalt und weitere Mieter des Hauses ihn kontaktiert. „Aber es kommt keine Reaktion. Der Amtsbetreuer ignoriert alles.“
Ein Sachverständiger habe die Wasserschäden begutachtet und bestätigt, dass bauliche Mängel vorliegen. Auch vor Gericht bekam Mazza recht, aber da dies alles nichts nützte, zieht sie nun zum 1. September um.
Doch muss es soweit kommen? Gibt es andere Möglichkeiten, die Mieter noch ausschöpfen können, um ihre Rechte durchzusetzen?
Filomena Mazza habe alles richtig gemacht, erklärt Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung. Er nennt einige Punkte, auf die Mieter unbedingt achten sollten: „Sie sollten dem Vermieter Mängel schriftlich, am besten per Einschreiben, mitteilen und dabei eine Frist setzen.“ Prinzipiell könnten Mieter bei einem Schadensfall sofort die Miete mindern, aber Scholz rät eher dazu, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen und auch dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
Wenn der Vermieter kleinere Schäden nicht instandsetze, habe der Mieter die Möglichkeit der Ersatzvornahme und könne die Reparatur selbst beauftragen. „Dabei muss er die Kosten vorstrecken und kann diese durch Einbehaltung der Teilmiete zurückbekommen“, so Scholz.
Bei größeren Schäden sei dagegen eine Instandsetzungsklage der richtige Weg. Zuvor empfiehlt Tobias Scholz, einen Gutachter zu beauftragen, „damit man weiß, wo die Ursache für die Schäden liegt und ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat“.
Außerdem hätten Mieter wie Filomena Mazza die Möglichkeit, sich wegen baulich bedingter Schäden an die städtische Wohnungsaufsicht zu wenden. „Die Kommune kann ein Zwangsgeld gegen den Vermieter verhängen oder auch eine Ersatzvornahme machen“, erläutert Scholz.
Bisher gab es eine solche Wohnungsaufsicht in Castrop-Rauxel nicht, aber „eine entsprechende Kontaktstelle, die sich explizit um solche Belange kümmert, wird nach der Sommerpause eingerichtet“, erklärt Stadtsprecherin Sabine Latterner. Außerdem könnten Mieter sich grundsätzlich immer an die Bauverwaltung wenden.
Doch was tun, wenn man wie Filomena Mazza die Klage gegen den Vermieter gewonnen hat, dieser aber trotzdem nichts gegen die Schäden unternimmt? „Dann kann man mit dem rechtskräftigen Urteil gegen den Vermieter vorgehen. Dies kann auf dem Wege der Zwangsvollstreckung geschehen“, erklärt Martin Grebe, Rechtsanwalt beim Mieterverein Dortmund. Der Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten könne über einen Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Weitere Tipps zum Thema Mietrecht bietet der Mieterverein Dortmund im Internet unter der Adresse www.mvdo.de/ratgeber.html an.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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