Bundestag verabschiedet eine große Reform des Sexualstrafrechts:

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag heute für eine umfassende
Reform des Sexualstrafrechts gestimmt.

Frauenverbände und Gleichstellungsbeauftragte weisen bereits seit Jahrzenten darauf hin, dass das bisherige Sexualstrafrecht, in dem eine Vergewaltigung straffrei bleibt, wenn sich eine an sich widerstandsfähige Person nicht aktiv verteidig hat. Überraschungsangriffe, Schockstarre oder Dulden unter dem Eindruck von Angst oder anderen Drohungen - ohne aktiven Widerstand liegt derzeit keine strafbare Handlung vor. Selbst ein klares »Nein« reicht bislang für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs nicht aus. Dies hat dazu geführt, dass viele Anzeigen nicht zu Verurteilungen geführt haben und im Laufe der Jahre auch immer weniger Übergriffe zur Anzeige kamen. Aus Sicht der Gleichstellungsstelle war das nicht hinnehmbar, da die sexuelle Selbstbestimmung und ein „Nein“ absolut zu respektieren sind unabhängig davon, ob sich eine Person aktiv zu Wehr setzt oder setzten kann.

Mit der Reform kommt es nun endlich zu einem Paradigmenwechsel. „Nein bedeutet nun auch Nein“. Nicht mehr die körperliche Gegenwehr der Betroffenen und damit das Verhalten der Opfer ist relevant für die Strafbarkeit , sondern das Verhalten des Täters. Damit wird eine Haltung zur Grundlage des Sexualstrafrechts, die auch dem Rechts-verständnis der Bevölkerung entspricht. Wenn Jemand sich klar gegen Sex ausspricht und dies nicht respektiert wird, ist es nun auch strafrechtlich eine Vergewaltigung

„Es war höchste Zeit den Grundsatz „Nein heißt Nein“ ins Strafgesetzbuch auf-zunehmen. Eine Vergewaltigung also „Sex gegen den erklärtem Willen“ ist nun auch strafrechtlich eine Vergewaltigung. Auch spiegelt das Sexualstrafrecht nun die allgemeine Haltung wieder, dass sexuelle tätliche Belästigung „das Grabschen“ kein Kavaliersdelikt mehr ist, sondern bestraft wird. Das ist ein klares Statement. Ich freue mich, dass die langjährigen, beharrlichen und überparteilichen Aktivitäten auch der Frauenverbände und Gleichstellungsstellen nun erfolgreich waren.“ so die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dinslaken.

Durch die Reform des Sexualstrafrechtes wurde nun die Istanbul-Konvention des Europarates „Alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden, sind strafwürdig.“ umgesetzt und nun auch die Bedingungen dafür geschaffen, dass die Rechtspraxis im Bereich sexualisierter Gewalt den Anforderungen genügt, die sich aus der UN-Frauenrechtskonvention ergeben.

Autor:

Karin Budahn-Diallo aus Dinslaken

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