Kreis Wesel informiert zu Impfantragsmöglichkeiten
Vereinfacht: Anträge auf Impfung gegen Coronavirus

Der Kreis Wesel erweitert und vereinfacht die Möglichkeit, Anträge auf Impfung zu stellen. | Foto: Erwin Pottgießer
  • Der Kreis Wesel erweitert und vereinfacht die Möglichkeit, Anträge auf Impfung zu stellen.
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In den letzten Wochen hat das Impfzentrum des Kreises Wesel den meisten Impfberechtigten, die in entsprechenden Einrichtungen beschäftigt sind, über die Träger ein Impfangebot unterbreitet. Viele Unternehmen nutzen auch das Angebot, ihre Mitarbeiter über verschiedene Termine verteilt impfen zu lassen.

Da sich weiterhin vereinzelt Personen und Unternehmen aus den in der Coronaimpfverordung des Bundes genannten priorisierten Gruppe beim Impfzentrum melden und auch chronisch kranke Bürger Anträge auf Impfung stellen möchten, erweitert und vereinfacht der Kreis Wesel die Möglichkeit, Anträge auf Impfung zu stellen. Auf der Internetseite können sich Bürger des Kreises Wesel hierzu informieren. Der Kreis Wesel weist nochmal darauf hin, dass vollständige Unterlagen zum Impftermin mitgebracht werden sollen, insbesondere die Arbeitgeberbestätigung.

Über das Formular „Meldung für einen Impftermin“ melden

Einzelpersonen und Unternehmen, die nach aktueller Impfverordnung einen Anspruch auf Impfung haben, aber beispielsweise von den Pflegeeinrichtungen nicht gemeldet werden konnten, können sich ab jetzt über das Formular „Meldung für einen Impftermin“ melden. Gemeint sind damit auch berechtigte Gruppen mit regelmäßiger Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen wie Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden oder Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten oder Ernährungstherapeutinnen und Ernährungstherapeuten, die bislang kein Angebot erhalten haben.

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung können sich außerdem inzwischen viele chronisch Kranke mit Impfanträgen beim Kreis Wesel melden. Auch hierzu informiert der Kreis auf seiner Internetseite unter dem Thema „Häufige Fragen rund um das Thema Impfen“.

Die Impfung der Bürger in einem Alter von 70 Jahren und älter erfolgt in Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung nach Abschluss der Altersgruppe der über 80-jährigen. Der Beginn und der genaue Ablauf der Buchungsmöglichkeiten und dem Beginn der Impfungen selbst wird noch bekannt gegeben.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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