Infektionsschutzgesetz: Bund beschließt Lohnersatzzahlungen für Eltern
Wenn das Kind in Quarantäne muss

Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Mittwoch, 18. November, Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen.  | Foto: privat
  • Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Mittwoch, 18. November, Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen.
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Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Mittwoch, 18. November, Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen. Sie haben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehaltes.

„Diese Änderung im Infektionsschutzgesetz macht gerade für Alleinerziehende einen großen Unterschied“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). „Sie können es sich jetzt leisten, ihr Kind ohne große Lohneinbußen zu betreuen, während es in Quarantäne ist.“ In einem Brief unter anderem an NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte der VAMV NRW auf die Regelungslücke im IfSG hingewiesen.

Bisher hatten Eltern keinen Anspruch auf Lohnersatz

Im Infektionsschutzgesetz heißt es jetzt: „Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten auch aufgrund einer Absonderung untersagt wird.“ Bislang hatten Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen, keine Ansprüche auf Lohnersatz.

„Für Alleinerziehende bedeutete das bisher finanzielle Einbußen und/oder Konflikte mit dem Arbeitgeber“, sagt Nicola Stroop. Sie stützt sich dabei auf Anrufe bei der Corona Krisenhotline für Alleinerziehende des VAMV NRW.

Erschöpfung und finanzielle Einbußen

Die Doppelbelastung aus Existenzsicherung und Kinderbetreuung in den vergangenen Wochen hat viele Alleinerziehende an ihre Grenzen gebracht. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen brach bei vielen das private Netzwerk zusammen. Die Folge waren große Erschöpfung und finanzielle Einbußen. Der VAMV NRW bietet deshalb eine Corona Krisenhotline für Alleinerziehende an:

  • Tel. 0201-82774-799 (montags, dienstags, donnerstags und freitags, jeweils von 9 bis 14 Uhr)
  • Terminanfrage per E-Mail an info@vamv-nrw.de
Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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