Mit dem Taxi zum Impfzentrum im Kreis Wesel
Wer trägt die Kosten?

Nicht alle über 80-Jährigen können selbst zum Impfzentrum fahren oder haben Verwandte, die sie fahren können. Dann bleiben nur der ÖPNV oder das Taxi. Gerade das Taxi kostet aber. | Foto: Erwin Pottgießer
  • Nicht alle über 80-Jährigen können selbst zum Impfzentrum fahren oder haben Verwandte, die sie fahren können. Dann bleiben nur der ÖPNV oder das Taxi. Gerade das Taxi kostet aber.
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Immer mehr Menschen über 80, die zuhause leben, haben Termine für die Corona-Impfung vereinbart. Doch viele haben einen weiten Weg zum zuständigen Impfzentrum, den sie nicht aus eigener Kraft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen können.

Wenn Angehörige und Freunde sie nicht fahren können und es vor Ort auch keine ehrenamtlichen Fahrdienste gibt, müssen sie ein Taxi nehmen und die Kosten selbst tragen. „Was viele nicht wissen: Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten.

Für Personen, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen So sieht es eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbands vor. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.

Zuzahlung bis zu 10 Euro leisten

Es handelt sich um eine Krankenfahrt, für die der Hausarzt ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren.
Die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen trotzdem gezahlt werden. Das sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.

Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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