Glasverbot beim Voerder Tulpensonntagszug

Besucher des Voerder Karnevals müssen aus Plastik- oder Pappbechern trinken. Minderjährige werden auf verbotenen Konsum von Alkohol und Tabak kontrolliert. Zudem sperrt die Stadt auch die Bahnhofstraße.

Der VKV bittet alle Besucher und Teilnehmer des Karnevalszuges am Tulpensonntag, 15. Februar, darum, einige Hinweise zu beachten. Um die Schnittverletzungen und zusätzlichen Müll sowie Schäden an Fahrzeugen durch Glasbruch zu verringern, gilt für den Karnevalszug ein räumlich begrenztes Glasverbot. Folgende Bereiche sind davon Betroffen:
Straßen sowie Gehwege bis zu den Hauseingängen der Friedrichsfelder Straße, von der Einmündung der Straße Teichacker bis zur Einmündung der Bahnhofstraße sowie rund um das Parkdeck, welches von der Straße „Rathausplatz“ umschlossen wird.
Die Straße Rathausplatz von der Hausnummer 1-11 und 41-51 bis zur Einmündung auf den Rathausplatz/Marktplatz.
Sowie die Straße Alnwicker Ring einschließlich des Park & Ride Parkplatzes.
Für den Getränkeausschank sind ausschließlich Papp- bzw. Plastikbehältnisse zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die alkoholischen Getränke, die in 2-cl- oder 4-cl-Glasfläschchen ausgegeben werden. Diese Regelung gilt natürlich auch für die Besucher. Sie werden aufgefordert, keine Glasbehältnisse mitzubringen und auf Plastikbehältnisse bzw. -flaschen auszuweichen. Auch fordern der VKV und die Stadt Eltern, Veranstalter und Gewerbetreibende auf, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur
andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken. Das Ordnungsamt arbeitet während des Umzuges eng mit der Polizei zusammen und wird die Einhaltung der Schankerlaubnisse und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überwachen. Die betroffenen Gewerbetreibenden erhalten durch das Ordnungsamt Aushänge, die auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hinweisen sowie Alterskontrolldrehscheiben. Kinder und Jugendliche werden auf verbotenen Konsum von Alkohol und Tabak kontrolliert. Tabak und Alkohol wird vor Ort sichergestellt und vernichtet.
Alkoholisierte Kinder und Jugendliche werden zu den Stützpunkten des DRK gebracht. Diese befinden sich im Rathaus- Foyer und in der Nähe des E- Centers an der Lieferantenzufahrt Friedrichsfelder Straße/ Jugendzentrum.
Eine Kindersammelstelle, wie in den vergangenen Jahren, wird nicht mehr eingerichtet. Alle Ordnungs- und Sicherheitskräfte sind Ansprechpartner, wenn Personen und/ oder Kinder vermisst oder gesucht werden.
Ein besonderer Hinweis für die Verkehrsteilnehmer: Alle Besucher und Taxi- bzw. Mietwagenfahrer werden aufgefordert, gesperrte Straßen nicht zu befahren bzw. die gesperrten Bereiche zu umfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr die Bahnhofstraße wegen des Straßenkarnevals im Bereich der St. Paulus Kirche und „Kleine Heide“ von der Friedhofstraße bis zur Alexanderstraße bis 17 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird. Eine Umleitung wird über die Friedhofstraße, Rönskenstraße und Alexanderstraße ausgeschildert. Ebenso wird die Bahnhofstraße wegen des Straßenkarnevals vor der Gaststätte Hinnemann von der Einmündung Friedrichsfelder Straße bis zum Bahnhof für den Fahrzeugverkehr bis 17 Uhr gesperrt. www.vkv-voerde.de

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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