Schafsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck
LANUV bestätigt zwei weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass ein Wolf am 23. Juli 2019 in der Gemeinde Hünxe ein Schaf getötet und zwei verletzt hat. | Foto: Symbolbild
  • Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass ein Wolf am 23. Juli 2019 in der Gemeinde Hünxe ein Schaf getötet und zwei verletzt hat.
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Wesel. Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass ein Wolf am 23. Juli 2019 in der Gemeinde Hünxe ein Schaf getötet und zwei verletzt hat. Die Individualisierung durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen konnte die im Wolfsgebiet Schermbeck ortstreue Wölfin GW954f nachweisen.

Am 6. August 2019 konnte ein Förster ein Video und Fotos von einem Wolf im Wald bei Dinslaken machen. Der Aufnahmestandort wurde durch eine Wolfsberaterin verifiziert. Anhand der Bilder konnten durch das LANUV und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) ein Wolf identifiziert werden.

Der betroffene Tierhalter wurde über das Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle "Förderrichtlinie Wolf" ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu hundert Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Bundesprogramm Wanderschäfer bis 31. August 2019 Seit 15. Juli 2019 können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen. Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Wolfsverdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können bei der BLE vom 15. Juli 2019 bis zum 31. August 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen.

Weitere Informationen und Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw.

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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