„Aktuelle Gesetzeslage ändern“

CDU schlägt gemeinsame Gesetzesinitiative für eine bürgerfreundliche Dichtheitsprüfung vor

Während die Holsterhausener und Hardter mit Blick auf die Dichtheitsprüfung aufgrund des engagierten Nachfragens der Bürgerinitiative (BI) „Alles dicht in Dorsten“ durchatmen können, wollen die Deutener und Rhader Christdemokraten auch für ihre beiden betroffenen Stadtteile die vom Landesgesetzgeber beschlossene verpflichtende Dichtheitsprüfung durch eine gemeinsame Gesetzesinitiative kippen. Deuten und Rhade befinden sich im Gegensatz zum südwestlichen Teil Dorstens nicht in der Wasserschutzzone III c, welche von der Dichtheitsprüfung ausgenommen ist.

In den beiden Stadtteilen sieht das Land NRW auf dem Papier eine verpflichtende Dichtheitsprüfung für alle Privathaushalte vor. „Wir halten diese verpflichtende Prüfung für falsch. Aus diesem Grund lehnen wir als CDU wie Bürgermeister Lambert Lütkenhorst eine mögliche Kontrolle der Prüffristen durch die Stadt ab“, macht der Deutener CDU-Ratsherr Stephan Ricken deutlich. Damit wäre zwar die Prüfung immer noch verpflichtend, aber die Stadt würde die Einhaltung nicht kontrollieren.

Langfristig befürchten die Christdemokraten, dass das NRW-Umweltministerium die Rechtslage verschärfen könnte und den Städten eine Kontrolle der Prüfbescheinigungen vorschreibt. „Die verpflichtende Prüfung muss daher aus dem Gesetz genommen werden“, so der Rhader CDU-Vorsitzende Stephan Dierkes.

Man freue sich als Christdemokraten, dass aus dem SPD-Ortsverein Rhade ebenfalls konstruktive Kritik an der aktuellen Gesetzeslage geäußert wurde. „In einem gemeinsamen Gespräch der örtlichen Landtagsabgeordneten aller Parteien mit Vertretern der Bürgerinitiative ‚Alles dicht in Dorsten‘ müssen wir dann zu einer langfristig guten Lösung für alle Bürger in Dorsten kommen“, hofft der designierte CDU-Bürgermeisterkandidat Tobias Stockhoff auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative im Düsseldorfer Landtag. Die CDU befürwortet eine ausschließliche Verdachtsprüfung anstelle einer Pflichtprüfung. „Das heißt, es muss nur dann geprüft werden, wenn ein begründeter Verdacht wie beispielsweise absackendes Pflaster oder eine Verfärbung des Erdreichs vorliegt“, erläutert Stockhoff abschließend.

Autor:

Stephan Dierkes aus Dorsten

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