Europawahl 2019
Hinweise an alle Dorstener zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Bei der Europawahl am 26. Mai sind 59.762 Dorstener wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden seit Donnerstag, 25. April, auf dem Postweg zugestellt.  | Foto: Pixabay
  • Bei der Europawahl am 26. Mai sind 59.762 Dorstener wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden seit Donnerstag, 25. April, auf dem Postweg zugestellt.
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Bei der Europawahl am 26. Mai sind 59.762 Dorstener wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden seit Donnerstag, 25. April, auf dem Postweg zugestellt. Wie schon bei den letzten Wahlen wird die Wahlbenachrichtigung nicht mehr als Karte, sondern als Brief im verschlossenen Umschlag mit dem Aufdruck „Wahlbenachrichtigung“ versandt.

Briefwahlunterlagen können wie gewohnt schriftlich beantragt werden mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Briefwahlantrag beim Wahlamt der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden.
Benötigt werden dafür folgende Angaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und nach Möglichkeit die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer aus der Wahlbenachrichtigung. Anträge können auch gestellt werden per Mail an wahlamt@dorsten.de oder per Fax an die Nummer 02362 66-57 10.

Onlineformular für Briefwahl

Darüber hinaus stellt die Stadt Dorsten auf ihrer Homepage dorsten.de seit dem 25. April ein Online-Formular für Briefwahlanträge zur Verfügung. Hierfür benötigen die Antragsteller die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer aus der Wahlbenachrichtigung. Über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung können die Daten des Antragstellers (mit Ausnahme des Geburtsdatums) auch direkt in dieses Formular eingelesen werden.

Anträge auf Briefwahl bis Freitag, 24. Mai

Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich leider nicht zulässig.
Anträge auf Briefwahl müssen bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Dabei ist zu beachten, dass an diesem Freitagnachmittag z.B. per E-Mail eingehende Anträge zwar noch bearbeitet, aber möglicherweise von der Post nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.

Briefwahlbüro ist geöffnet

Das Briefwahlbüro ist seit Montag, 29. April, geöffnet. Wahlberechtigte können sich dort ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder direkt vor Ort die Briefwahl vollziehen. Sie werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis mitzubringen. Wer die Unterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen und/oder abholen möchte, benötigt eine entsprechende Vollmacht.

Öffnungszeiten

Das Briefwahlbüro ist im Rathaus, Halterner Straße 5, im Raum 214 (Sitzungssaal im 2. Obergeschoss) eingerichtet und wie folgt durchgehend geöffnet:

  • Montag – Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 – 13.00 Uhr (am 24. Mai: 08.00 – 18.00 Uhr)
  • Samstag (nur am 4. Mai) 9.30 – 12.00 Uhr

Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der Tel.: 02362 66-31 60 zu erreichen. Für Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht den Bürgern Klaus Ihling zur Verfügung unter Tel.: 02362/66-3340 oder per E-Mail an klaus.ihling@dorsten.de.

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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