Corona-Schutzimpfung
Ab Donnerstag sind mehr Menschen in NRW impfberechtigt

Das Land hat am Mittwochnachmittag (5. Mai 2021) per Erlass mitgeteilt, dass ab Donnerstag, 6. Mai, in NRW weitere Personengruppen Termine für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können.  | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Das Land hat am Mittwochnachmittag (5. Mai 2021) per Erlass mitgeteilt, dass ab Donnerstag, 6. Mai, in NRW weitere Personengruppen Termine für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können.
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Das Land hat am Mittwochnachmittag (5. Mai 2021) per Erlass mitgeteilt, dass ab Donnerstag, 6. Mai, in NRW weitere Personengruppen Termine für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können. Die Terminvergabe erfolgt ab Donnerstag um 8 Uhr ausschließlich über die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): telefonisch unter 0800 11611702 oder im Onlineportal.

Die neu berechtigten Gruppen im Überblick

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren können ihre Termine auf diesem Weg buchen, gleiches gilt für Eltern von schwer chronisch kranken Minderjährigen, die nicht geimpft werden können. Auch das Verkaufspersonal im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten sowie Beschäftigte der Justiz und der Steuerfahndung können jetzt über die KVWL Impftermine buchen.

Neu in der Gruppe der Impfberechtigten sind außerdem die Beschäftigten von weiterführenden Schulen. Für diese Gruppen wird der Kreis im Rahmen der Impfstoff-Verfügbarkeit auch Termine vor Ort anbieten, so wie dies an den Grundschulen und Kitas der Fall war.

Für alle Gruppen gilt: Eine Impfstoffwahl ist nicht möglich.

Zum vereinbarten Termin im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen müssen die jetzt Impfberechtigten neben ihrem Personalausweis, der Krankenkassenkarte und dem Impfpass (sofern vorhanden) weitere Unterlagen mitbringen. Dies sind zum Beispiel ein vorgegebener Nachweis für Kontaktpersonen oder eine Arbeitgeberbescheinigung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden sowie entsprechende Formulare finden Bürger auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

Zu möglichen Wartezeiten auf den tatsächlichen Impftermin verweist die Kreisverwaltung auf eine Aussage von NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er machte in einer Presseinformation deutlich: "Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot."

Was ist mit vereinbarten Terminen?

Bis zum Impferlass vom 5. Mai 2021 haben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, chronisch Vorerkrankte und ihre Kontaktpersonen auch Termine über das Portal Terminland buchen können. Bereits vereinbarte Termine bleiben bestehen. Ab dem 6. Mai können über Terminland ausschließlich bestimmte Berufsgruppen, die der Kreis auf seiner Seite benannt hat, Termine buchen. Die neu hinzugekommenen Gruppen können ihre Termine nur noch über die Kassenärztliche Vereinigung vereinbaren.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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