Krankenhausbesucherregel im Kreis Recklinghausen
Besucher-Stopp mit Ausnahmen im KKRN-Klinikverbund

Besuche bei stationären Patienten sind in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH bis auf Weiteres nicht zulässig. Zu den Häusern des KKRN-Klinikverbundes gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital sowie das Hertener Gertrudis-Hospital. | Foto: Symbolbild
  • Besuche bei stationären Patienten sind in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH bis auf Weiteres nicht zulässig. Zu den Häusern des KKRN-Klinikverbundes gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital sowie das Hertener Gertrudis-Hospital.
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Ab sofort gilt zunächst bis zum 31. Oktober beim Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine kreisweite Krankenhausbesucherregel (Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen Nr. 1252/2020 vom 12. Oktober 2020). Diese Maßnahme dient dem Schutz von Patienten, Besuchern sowie Mitarbeitern und soll die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eindämmen.

Besuche grundsätzlich verboten

Besuche bei stationären Patienten sind demnach in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH bis auf Weiteres nicht zulässig. Zu den Häusern des KKRN-Klinikverbundes gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital sowie das Hertener Gertrudis-Hospital. Ausnahmen stellen folgende Fälle dar:

  • Patienten, die länger als fünf Tage stationär behandelt werden, können maximal einen Besucher alle fünf Tage für höchstens 30 Minuten empfangen
  • Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, können maximal einen Besucher an jedem zweiten Tag für höchstens 30 Minuten empfangen
  • Kinder, die stationär behandelt werden, können einmal täglich Besuch durch ihre Eltern erhalten
  • sterbende Patienten können uneingeschränkt besucht werden
  • Patienten, die unter Betreuung stehen, können für die erforderliche Klärung von rechtlichen und medizinischen Fragen Besuch empfangen
  • Patienten können zur Mitteilung schwieriger Diagnosen Besuch erhalten
  • werdende Väter können während der Geburt ihres Kindes anwesend sein und in den folgenden Tagen die Mutter und ihr Neugeborenes besuchen

Sollte unter den genannten Bedingungen ein Besuch möglich sein, muss beim Aufenthalt im Krankenhaus ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiterhin darf ein Besucher, der Symptome aufweist, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, die Krankenhäuser des Klinikverbundes nicht betreten. Für den Besuch darf vom Patient ein einziger Besucher benannt werden. Im Ausnahmefall darf ein zweiter Besucher als Vertretung benannt werden. Die Besuchszeiten von 15 bis 20 Uhr bleiben bestehen.

Tests in Arztpraxen mit Bereitschaft

Patienten, bei denen Verdacht auf das Coronavirus besteht, werden weiterhin gebeten, sich vorerst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Wer sich auf das Virus testen lassen möchte, weil am Urlaubsort ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, findet eine Liste der Arztpraxen mit Testbereitschaft auf der KKRN-Homepage sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Mehr Informationen finden Interessierte auf dem klinikeigenen Facebook- sowie Instagram-Kanal.

Quelle: KKRN GmbH

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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