Corona Schermbeck
Keine Osterfeuer 2021

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Als Aus-nahmen gelten Osterfeuer sog. Brauchtumsfeuer.

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen nicht durchführbar. Daher können keine Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit in Schermbeck stattfinden.

Quelle: Gemeinde Schermbeck

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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