Corona
Positives Testergebnis bedeutet sofortige häusliche Isolation

Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf des Gesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Seit Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.  | Foto: Symbolbild
  • Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf des Gesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Seit Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.
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Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf desGesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu
begeben. Seit Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im
Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits
mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.

Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen erreichen dieLaborbefunde die örtlichen Gesundheitsämter in einigen Fällen zeitlich
verzögert. Außerdem wird das zeitnahe Bearbeiten der täglich rund 200
eingehenden Fälle im Gesundheitsamt trotz Personalaufstockung eine immer
größere Herausforderung. Damit Quarantänen für positiv Getestete und
deren enge Kontaktpersonen dennoch in kürzester Zeit gelten, hat der Kreis
Recklinghausen die automatische Quarantäne ab Samstag, 7. November,
per Allgemeinverfügung geregelt: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im
gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne
begeben.

Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis dasGesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt
etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne
Krankheitssymptome mindestens bis zum Ablauf des 10. Tages nach der
Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu
Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen
gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die
angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben
des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die neue Regelung soll ergänzend zu den anderen Maßnahmen dafürsorgen, dass sich möglichst wenige Personen mit dem Corona-Virus
anstecken. Da viele Labore Getesteten ermöglichen, die Ergebnisse selbst
abzurufen oder diese direkt informieren, kann den Personen das
Testergebnis einige Stunden früher als dem Gesundheitsamt vorliegen.
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine
Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein
negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung
notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund
der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person
sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf das Vorliegen der
Allgemeinverfügung hinweisen.

Die Allgemeinverfügung zur Quarantäne, weitere Informationen zumVorgehen bei einem positiven Testergebnis sowie Informationen zu
häuslicher Quarantäne gibt es auf häuslicher Quarantäne gibt es auf der Internetseite des Kreises auf kreis-re.de/corona.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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