Coronavirus Dorsten
Regelungen der Stadtverwaltung Dorsten

Foto: Olaf Hellenkamp

Folgende Regelungen gelten wegen des Ausbruchs des Coronavirus ab Montag, 16. März für das Ordnungs und Rechtsamt der Stadtverwaltung Dorsten: 

Bürgerbüro

Persönliche Besuche im Bürgerbüro sind bis auf weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder vorab telefonisch) und auch nur mit dringendem Grund möglich.

Die Dienstleistungen im Bürgerbüro wurden stark eingeschränkt. Es sind nur noch An- und Ummeldungen sowie dringend notwendige Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen / vorläufige Personalausweise persönlich möglich. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger zudem den Besuch anhand von Formularen auf der Internetseite bereits weitestgehend vorzubereiten, so dass  sich die Zeit im Bürgerbüro vor Ort auf das Nötigste reduziert (www.dorsten.de/formulare).

Werden dringend Meldebescheinigungen, polizeiliche Führungszeugnisse o. ä. benötigt, wird eine schriftliche Antragstellung ermöglicht. Dazu werden Formulare auf der Internetseite zum Download zur Verfügung gestellt (www.dorsten.de/formulare). Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen und die Gebühren entweder in bar beizulegen oder vorab auf ein Konto der Stadt Dorsten zu überweisen.

Es findet keine Abholung von Personalausweisen oder Reisepässen statt. Derzeit ist die Stadt Dorstenin der Überlegung ein Zustelldienst einzurichten. Näheres folgt noch. Bei allen Rückfragen gilt: Melden Sie sich telefonisch (02362/66 3811) oder per E-Mail
(buergerbuero@dorsten.de)

Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Marktwesen, Allgemeine Gefahrenabwehr

Gewerbeanmeldungen, - ummeldungen und -abmeldungen sind online möglich. Die zu verwendenden Vordrucke finden sich auf der Homepage der Stadt Dorsten (www.dorsten.de/formulare). Dort finden sich auch Vordrucke zu Anträge auf die Erteilung von Alkoholausschankgenehmigungen, auf die Genehmigung zum Abbrennen von Osterfeuern, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und weitere.

Osterfeuer:

Anträge auf das Abbrennen von Osterfeuern werden bearbeitet. Es werden aber zunächst noch keine Genehmigungen erteilt. Ob sie erteilt werden, wird kurz vor Ostern anhand des aktuellen Sachstandszur Ausbreitung des Virus entschieden.

Allgemeine Ordnung:

Die Aufgaben der Gefahrenabwehr müssen zwingend erledigt werden. Der Kommunale Ordnungsdienst bleibt daher im Einsatz und wird Kontrollen sowie Streifenfahrten fortsetzen. Es steht zu erwarten, dass Einschränkungen in der regelmäßigen Arbeitserledigung infolge der Sonderaufgaben im Zusammenhang mit SARS-Cov-2 nicht vermieden werden können.

Vordrucke zur Anmeldung von großen Hunden und auf die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde finden sich auf der Homepage der Stadt Dorsten (www.dorsten.de/formulare).

Kontakte:

  • Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, -abmeldungen: Frau Rauße Tel. 02362 - 663751
  • Sondernutzungen, Veranstaltungen: Frau Hadick Tel. 02362 – 663753
  • Gaststättenangelegenheiten, Immissionsschutz Frau Hölting Tel. 02362 – 663754
  • Marktwesen Frau Sobotta-von Hausen 02362-663777
  • Landeshundegesetz Herr Möllmann Tel. 02362-663721

Standesamt

Werden Auszüge aus den Personenstandsregistern (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) benötigt, können diese online beantragt werden: www.dorsten.de/urkunden. Eine Abholung von Registerauszügen / Urkunden findet persönlich nicht statt.

Anmeldungen von Eheschließungen erfolgen jetzt schriftlich. Hierzu bittet die Stadtverwaltung die Verlobten vorabtelefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Kontakt zu treten (Kontaktdaten s. u.). Von dort aus werden Formulare zur Verfügung gestellt.  Bereits angemeldete Eheschließungen finden bis auf Weiteres noch statt. Es dürfen maximal 30 Personen im Trauort (Schloss Lembeck oder Maschinenhalle) sein. Für das Alte Rathaus ist die maximale Personenanzahl von 20 Personen festgelegt. Im Trauzimmer finden keine Trauungen mit Gesellschaft mehr statt. Diese werden in einen Sitzungssaal im Rathaus verlegt.

Anmeldungen von Geburten erfolgen über das Krankenhaus Dorsten. Dazu geben die Eltern ihre Stammbücher / Ehe- und Geburtsurkunden beim Sekretariat von Frau Dr. Sowa ab. Mittels Boten werden die Unterlagen dann zum Standesamt Dorsten weitergeleitet. Die erstellten Geburtsurkunden werden den Eltern per Post zugeschickt.

Vaterschaftsanerkennungen müssen bis auf Weiteres auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Die Anzeige von Sterbefällen sollte über Bestatter (wie üblich) geregelt werden. Diese sind bereits durch das Standesamt über das Vorgehen informiert. Ansonsten rufen Sie im Standesamt vorab an.
Kontaktdaten Standesamt: E-Mail: standesamt@dorsten.de

  • Telefon: Frau Bahr 02362 66 3851
  • Frau Dahlmann 3852
  • Frau Humberg 3853

Ausländerbehörde

Persönliche Termine sind abgesagt.Neue Termine erfolgen nur telefonisch.
Es findet keine Abholung von Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen statt. Derzeit ist die Stadt Dorsten in der Überlegung ein Zustelldienst einzurichten. Näheres folgt noch. Fragen können an das allgemeine E-Mail Postfach auslaenderbehoerde@dorsten.de gesandt
werden.

Einbürgerungsbehörde

Die vormals persönlichen Termine finden nun telefonisch statt. Es findet keine Einbürgerung persönlich statt. Einbürgerungsurkunden werden voraussichtlichpostalisch versandt. Fragen können gerne an das allgemeine E-Mail Postfach einbuergerungen@dorsten.de gesandt
werden.

Quelle: Stadt Dorsten

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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