Neue Regelungen für Schulen und Kitas
Weiterhin Distanzunterricht im Kreis Recklinghausen

Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen, die seit einigen Tagen knapp unter 200 und damit deutlich über dem Grenzwert für den Bildungsbereich (165) liegt, bleiben die Schulen im Kreis Recklinghausen weiterhin im Distanzunterricht. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen, die seit einigen Tagen knapp unter 200 und damit deutlich über dem Grenzwert für den Bildungsbereich (165) liegt, bleiben die Schulen im Kreis Recklinghausen weiterhin im Distanzunterricht.
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Das neue Infektionsschutzgesetz enthält besondere Regelungen für den Bildungsbereich. Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen, die seit einigen Tagen knapp unter 200 und damit deutlich über dem Grenzwert für den Bildungsbereich (165) liegt, bleiben die Schulen weiterhin im Distanzunterricht.

Die Regelungen gelten für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.

Grundsätzlich gilt: Die Durchführung von Präsenzunterricht ist inzidenzunabhängig nur noch bei Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zudem zweimal wöchentlich testen lassen.

Notbetreuung in Kitas

Darüber hinaus hat die Landesregierung aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes neue Vorgaben für den Betrieb von Kindertagesstätten, Kinderhorten und Einrichtungen der Kindertagespflege festgelegt. Sie müssen wegen der hohen Inzidenzwerte am Montag schließen und dürfen nur eine bedarfsorientierte Notbetreuung anbieten.

Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an mehreren aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, kann der Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden. Gleiches gilt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Umfangreiche Informationen zu dem Thema gibt es in der aktuellen Schulmail des Landes.

Informationen zu den Regelungen für die Kitas gibt es auf der Seite des Familienministeriums.

Das Ministerium hat diese Regelung bereits per Pressemeldung angekündigt. Die Betreuungsverordnung als offizielle Rechtsgrundlage für die Umsetzung wurde seitens des Ministeriums angekündigt.

Quelle: Kreis Recklinghausen

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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