Leserbrief der Familie F.: Von Traditionsveranstaltungen ausgehender Lärm ist nach dem Freizeitlärmerlass zu bewerten

Foto: Oliver Borgwardt

Folgender Leserbrief erreichte uns von der Familie F.. Sie antwortet damit auf den Leserbrief von Gerhard Schute, dem Vorsitzenden des Berbgauvereins, bezüglich der ExtraSchicht am Samstag im CreativQuartier sorgte:

Sehr geehrter Herr Schute,

Ihr Leserbrief reflektiert in unbedarfter Manier Ihre überwiegende Unkenntnis in dieser streitgegenständlichen Materie. Um Ihnen einen Wissensvorsprung zu verschaffen, setzen wir Sie gern in Kenntnis.

In NRW ist der von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen ausgehende Lärm in der Regel nach dem Freizeitlärmerlass zu bewerten, dessen Voraussetzungen hier nicht näher beleuchtet werden sollen. Gleichwohl hat das hiesige Ordnungsamt nach unserer Kenntnis und Aussage desselben eine Ausnahmegenehmigung für diese Veranstaltung eben nach jenen Kriterien erteilt. Herr Schute, Sie hätten also gar nicht die Musik ausschalten müssen, was auch tatsächlich nicht der Fall war, da auch wir auf dieser kulturell ansprechenden Veranstaltung zugegen waren und gegen 23 Uhr der Musik lauschen durften.
Ihr Halbwissen vom Hörensagen rührt sicherlich aus der streitigen Nutzung der Lohnhalle, die in der Tat nicht als Versammlungsstätte genutzt werden darf. Es hat vier Tage vor der Extraschicht einen mündlichen Erörterungstermin vor der 9. Kammer des VG Gelsenkirchen gegeben, der die Nachtragsbaugenehmigung der Lohnhalle zur Nutzung als Versammlungsstätte zum Gegenstand hatte. Diese Genehmigung wurde als Ergebnis dieser Erörterung und auf Empfehlung des Vorsitzenden Richters von der Stadt Dorsten als genehmigende Behörde zurückgenommen. Dürfen wir also Ihre Beschwerde als Forderung zur Aufrechterhaltung eines baurechtswidrigen Zustandes verstehen? Als Vereinsvorsitzender sollte Ihnen doch der Erhalt der öffentlichen Ordnung besonders am Herzen liegen - oder?
Sehr geehrter Herr Schute, bevor Sie sich mit Halb- und Unwissen profilieren möchten oder sich gar von dritten Stellen instrumentalisieren lassen, informieren Sie sich bitte sachgerecht!

Ihre Familie F.
(Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt)

Lesen Sie hier den vorausgegangenen Leserbrief von Gerhard Schute

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen, geben grundsätzlich die Meinung des Lesers wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen der Zuschriften vor. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Zuschriften an STADTSPIEGEL-Redaktion in 46282 Dorsten, Westwall 23, E-Mail: redaktion@stadtspiegel-dorsten.de.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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