60%-Sanktion in nur 18 Tagen widerlegt und aufgehoben

Am 16.06.2014 vollstreckte Jobcentermitarbeiter Herbert K. einen 60%-Sanktionsbescheid gegen Tauchermeister H. und veranlasste eine Kürzung seines Existenzminimums um 234,60 €.

Am 25.06.2014 legte RA Lars Schulte-Bräucker Widerspruch (W 49/14) ein und stellte zeitgleich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Dortmund (S 23 AS 2529/14 ER).

Am 03.07.2014 wurde die Sanktion aufgehoben. 60%-Instant-Sanktion

Eine Schadensbegrenzung innerhalb von nur 18 Tagen ist leider die Ausnahme.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.