60%-Sanktion in nur 18 Tagen widerlegt und aufgehoben
Am 16.06.2014 vollstreckte Jobcentermitarbeiter Herbert K. einen 60%-Sanktionsbescheid gegen Tauchermeister H. und veranlasste eine Kürzung seines Existenzminimums um 234,60 €.
Am 25.06.2014 legte RA Lars Schulte-Bräucker Widerspruch (W 49/14) ein und stellte zeitgleich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Dortmund (S 23 AS 2529/14 ER).
Am 03.07.2014 wurde die Sanktion aufgehoben.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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