Envio-Sanierung verzögert sich

Die Bezirksregierung in Arnsberg hat jetzt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Gelsenkirchen Beschwere eingelegt.

Durch den Richterspruch würde sich die Sanierung des Envio-Geländes um einige Monate verzögern. Bevor der Auftrag zur Sanierung erteilt werden kann, müssen jetzt die entsprechenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster abgewartet werden.

Die Firma ABB, ehemaliger Nutzer und Pächter des Envio-Geländes, und die Stadt hatten Ende 2014 die zuvor erfolgten Sanierungsanordnungen der Bezirksregierung beklagt und gleichzeitig Eilanträge beim Verwaltungsgericht gestellt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diesen Anträgen unter Hinweis auf angebliche Formfehler am 23. Dezember stattgegeben. Die Bezirksregierung teilt diese Auffassung des Gerichtes nicht: Sie hat deshalb Beschwerde eingelegt und beantragt, diese Beschlüsse aufzuheben.

Oberverwaltungsgericht muss entscheiden

„Vor der Auftragserteilung zur weiteren Sanierung müssen nun die entsprechenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster abgewartet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kosten auch an die Verantwortlichen weiter gegeben werden können. Wir bedauern, dass sich die Auftragsvergabe zur Sanierung nun voraussichtlich um mindestens sechs Monate verzögern wird“, so Bernd Müller, Umweltabteilungsleiter bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Ordnungspflichtigen für die Envio-Sanierung aus. Angesichts dessen hatte die Bezirksregierung im letzten November auch Sanierungsanordnungen gegenüber der ABB AG, der ABB Grundbesitz GmbH und der Stadt Dortmund getroffen.
Anordnungen gegenüber den Verantwortlichen, der Envio-Recycling GmbH & Co. KG (im Insolvenzverfahren), Dr. Dirk Neupert als Geschäftsführer der Envio-Recycling GmbH & Co. KG (VG-Verfahren), Grundbesitz Kanalstr. GmbH (VG-Verfahren) und der Envio AG (VG-Verfahren) lagen bereits vor.

Die ABB Grundbesitz GmbH und die ABB Aktiengesellschaft sind als vorherige Erbpachtnehmer und Betreiber der Anlage für PCB-Vorbelastungen mit verantwortlich. Zudem wurden Gutachten zur PCB-Belastung nicht vorgelegt und der nicht genehmigungskonforme Betrieb der Envio Recycling GmbH & Co. KG festgestellt, aber den Behörden nicht angezeigt.

Firmen sollen zahlen

Die Bezirksregierung vertritt daher die Auffassung, dass diese Firmen für die PCB-Belastungen teilweise mit verantwortlich sind und sich damit zumindest anteilig an der Sanierung beteiligen müssen.
Die Inanspruchnahme der Stadt erfolgt auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Bundesbodenschutzgesetzes und allgemeinen Ordnungsrechts als Grundstückseigentümer und Vertragspartner (Erbpachtverträge). Wegen der daraus resultierenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen wurde eine entsprechende Anordnung getroffen. Auf der Kostenebene wird die Inanspruchnahme der Stadt nachrangig gegenüber den anderen Verpflichteten erfolgen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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