Jobcenter Märkischer Kreis zur Nachzahlung von Miete verurteilt

In einem Verfahren der 60. Kammer des Sozialgerichts Dortmund vom 18.08.2017, Az.:
S 60 AS 1326/14 hatte das Gericht über eine Mietkürzung von monatlich 91,00 € für einen Bewilligungszeitraum vom 01.12.2013-30.04.2014 zu entscheiden.

Die Klägerin lebte als Mieterin seit Oktober 1998 in einer Wohnung in Hemer. Diese Wohnung war mit 331,50 € Warmmiete angemessen und entsprach den Vorgaben des Märkischen Kreises. Auf eine zwischenzeitliche Anpassung der Nebenkosten reagiert das Jobcenter gleich am Folgetag mit einem Änderungsbescheid vom 06.11.2013 und einer Reduzierung der Kosten der Unterkunft um 15,50 € auf nur noch 316,00 € ab dem 01.12.2013.

Jobcenter ohne Rechtsbeistand geht gar nicht. Jobcenter und Sozialgericht verschleppten die die Existenz sichernden Leistungen. Erst nach fast vier Jahren verurteilte das Gericht das Jobcenter Märkischer Kreis zur Nachzahlung der vorenthaltenen Leistungen.
huffingtonpost.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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