Stadt genehmigt "türkisches Wahllokal": Sierau lehnt Ziele der Verfassungsänderung ab

Das entscheidende Wort haben die Abstimmungsberechtigten. | Foto: Themenfoto
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Der Generalkonsul der Türkei hat die Stadt Dortmund gebeten, die Nutzung eines Gebäudes zur Durchführung der Abstimmung über die Verfassungsänderung in der Türkei vom 27. März bis zum 9. April 2017 als Abstimmungsstätte zu genehmigen.

Diese Nutzungsgenehmigung wird im rechtlichen Rahmen durch die Stadt erteilt. Der Stadt liegen keine rechtlichen Einwände gegen eine derartige Genehmigung vor.
Oberbürgermeister Ullrich Sierau macht deutlich, dass er aus demokratischer Überzeugung das Ziel der Verfassungsänderung nicht teilt.

„Ich sehe die Gefahr, dass viele demokratische Elemente der türkischen Gesellschaft verfassungsrechtlich eingeschränkt werden“, so Sierau. Die geplante Wiedereinführung der Todesstrafe betrachtet der OB mit Blick auf internationale Menschenrechte mit sehr großer Sorge. Sierau hofft, dass die deutsch-türkische Völkerfreundschaft weiter Bestand haben wird.

„Unsere gemeinsamen Aktivitäten werden von zivilgesellschaftlicher Teilhabe getragen und von Pressefreiheit begleitet. Wir pflegen hier in Dortmund eine hervorragende Diskussionskultur, auch bei kontroversen Auffassungen.“

Das entscheidende Wort haben die Abstimmungsberechtigten. OB Ullrich Sierau: „Sie brauchen freien Zugang zu den Abstimmungsurnen. Ich hoffe, dass möglichst Viele ihre Zustimmung versagen und mit ‚HAYIR‘ stimmen werden.“

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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