Zukunft der Förderschulen: Die Stadt will einige der Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ schließen

Für das Betreiben von Förderschulen gibt es eine Mindestgrenze an Schülern, die das Schulangebot wahrnehmen. Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ haben zu wenig Zuspruch und sollen zusammengelegt werden.

Eltern können für ihre Kinder, die sonderpädagogische Unterstützung brauchen, zwischen dem hochqualifizierten und spezialisierten Angebot der städtischen Förderschulen und dem Gemeinsamen Lernen in allgemeinen Schulen wählen.
Im Schuljahr 2009/10 wurden die Förderschulen der Stadt Dortmund von 2494 Schülern besucht. 949 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nahmen am Gemeinsamen Lernen in allgemeinen Schulen teil.
Dieses Verhältnis hat sich bis zum Schuljahr 2014/15 verändert. Während 1853 Schüler die Städtischen Förderschulen besuchen, nehmen am Gemeinsamen Lernen in allgemeinen Schulen 2.132 Schülerinnen und Schüler teil.
Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen zukünftig noch stärker in Anspruch genommen werden wird als bisher.

Pläne für Förderschulen

Im Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ gibt es keine Veränderungen.
Anpassungen sollen allerdings bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ vorgenommen werden.
Die Zahl der Schüler ist in diesem Bereich von 1419 im Schuljahr 2009/10 auf 956 im aktuellen Schuljahr zurückgegangen.
Die erforderliche Mindestgröße von 144 Schülern wird zurzeit von keiner der zehn städtischen Förderschulen mehr erfüllt.
In der Diskussion mit Schulleitungen, Schulaufsichtsbehörde und weiteren Akteuren wurde ein Plan zur schrittweise Reduzierung der Förderschulen mit Lernschwerpunkt entwickelt.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass die fortzuführenden Standorte die Anforderungen der Mindestgrößenverordnung erfüllen und weiter bestehen können.

Veränderungen in den Stadtbezirken

Für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck soll die Adolf-Schulte-Schule mit der Primarstufe und der Sekundarstufe I weitergeführt werden. Die Frenzelschule soll allerdings den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahresende 2014/15 einstellen.
In den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und -Ost, Eving, Scharnhorst und Brackel gibt es aktuell vier Schulen. In diesem Planungsbereich soll zukünftig die Paul-Dohrmann-Schule das Angebot der Primarstufe und der Sekundarstufe I weiterführen. Die Kielhornschule soll als Schulstandort mit der Sekundarstufe I weitergeführt werden. Die Minister-Stein-Schule soll den Unterrichtsbetrieb zum Ende des Schuljahres 2014/15 einstellen. Für die Fröbelschule wird in der Fortsetzung des Planungsprozesses die Möglichkeit untersucht, dort zukünftig einen anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt anzubieten.
In den Stadtbezirken Innenstadt-West, Lütgendortmund, Huckarde und Mengede sind ebenfalls noch vier Schulen eingerichtet. Dort soll auch zukünftig die Wilhelm-Rein-Schule mit der Primarstufe und der Sekundarstufe I eingerichtet bleiben. Das ergänzende Angebot einer Sekundarstufe I soll am Standort der Dellwigschule geführt werden. Mit den notwendigen Anpassungen ist verbunden, dass die Alfred-Adler-Schule den Unterrichtsbetrieb zum Ende des Schuljahres 2014/15 einstellen soll. Auch die Langermannschule soll den Unterrichtsbetrieb nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 weiterführen.
Der Stadtrat entscheidet im März 2015 über die Zusammenlegungs- und Schließungspläne.

Hintergrund

-> Mit der „Mindestgrößenverordnung“ des Landes NRW soll sicher gestellt werden, dass die Schulen erhalten bleiben, welche genügend Schüler haben.
-> Bei Förderschulen mit genügend Schülern (Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Emotionale und sioziale Entwicklung, Sprache) gibt es keine Veränderungen.
-> Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen werden nach und nach zusammengelegt, um die Schülermindestgrößen zu erreichen.
-> Das Land geht davon aus, dass sich die Möglichkeit des Gemeinsamen Lernens in allgemeinen Schulen weiterhin durchsetzt.
-> NRW strebt seit 2013 ein inklusives Schulsystem an, in dem Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an einer allgemeinen Schule gefördert werden können.

Autor:

Steffen Korthals aus Kamen

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