Land NRW hat das Kinderbildungsgesetz reformiert
2. Kita-Jahr beitragsfrei

Das Land NRW hat das Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) reformiert. Die Änderungen treten zum 1. August 2020 in Kraft. Der Verwaltungsvorstand befasste sich  mit den daraus resultierenden gesetzlichen Änderungen für Elternbeiträge und schlug den politischen Gremien die Neufassung der Elternbeitragssatzung vor.

Das zweite Kita-Jahr bzw. das zweite Jahr in der Kindertagespflege wird beitragsfrei. Dadurch sollen Familien mit kleinen Kindern gezielt entlastet werden. Künftig fallen also für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung keine Beiträge mehr an – weder für Kindertageseinrichtungen noch in der Kindertagespflege.

Auch bei der Geschwisterkind-Regelung gibt es Änderungen. Die neue Regelung besagt, dass Elternbeiträge pro Familie nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Kinder einer Familie betreut werden. Eltern profitieren von dieser Regelung künftig auch dann, wenn sie auf Betreuungsangebote in anderen Jugendamtsbezirken zurückgreifen. Dies gilt auch für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Mit dieser Änderung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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