Für Feuerwehr und Ordnungsamt sind gefährliche Tiere kein großes Problem

Problematisch wird die Haltung von gefährlichen Tieren in privaten Haushalten. Grund für das neue Gesetz sind häufige Vorfälle mit entlaufenen Tieren. | Foto: Karim Bergfeld
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Mit einem neuen Gesetz will die Landesregierung die private Haltung von gefährlichen Tieren grundsätzlich untersagen. Ein Grund für das Verbot ist die steigende Anzahl von Einsätzen der Feuerwehr und des Ordnungsamtes, die ausgebüxten oder ausgesetzten giftigen Tieren ausrücken müssen.

„Der letzte „giftige“ Tierfund war eine Vogelspinne in Dortmund-Rahm im Juli, wobei man hier eigentlich auch nicht von giftig oder gefährlich sprechen kann“, berichtet André Lüddecke von der Feuerwehr. Ansonsten werden im Schnitt in Dortmunder höchstens Schlangen gefunden, „wobei es sich auch meistens um harmlose Varianten handelt, wie eine Kornnatter oder Gummischlange, die dann eher für ein Schmunzeln sorgen“, erklärt der Feuerwehrexperte.

Selten und meist ungiftig

Auch Stadt-Sprecher Hans-Joachim Skupsch weiß vom Ordnungsamt zu berichten, dass „es glücklicherweise eher selten vorkommt, dass giftige oder gefährliche Tiere entlaufen“ - und relativiert weiter: „Wir reden da von einem oder zwei Fällen pro Jahr, wobei es sich um aufgefundene, ungiftige Schlangen gehandelt hat“.
Genaue Zahlen kann die Feuerwehr nicht geben, da derartige Einsätze unter der Einsatzart „Tier in Notlage“ oder „Tiertransport“ geführt werden und nicht zwischen „gefährlich“ oder „ungefährlich“ unterschieden wird.

Landesweit mehr Notrufe

Landesweit hat sich nach Angaben des Feuerwehrverbands die Anzahl der Notrufe durch entlaufene oder freigesetzte gefährliche Tieren in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht. Entsprechende Rettungsaktionen sein oft sehr teuer und aufwendig.

Neues Gesetz für private Tierhalter

Zukünftig wird die private Haltung von besonders gefährlichen Tieren, beispielsweise giftiger Schlagen wie der Puffotter, aber auch von Komodowaranen oder Panzerechsen, grundsätzlich verboten.
Mit einer Übergangslösung soll die Haltung jedoch bis zum Tod des Tieres zulässig sein, sofern der Halter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Wer andere gefährliche Tiere, wie Vogelspinnen, Würgeschlangen, Riesensalamander oder kleinere Echsen, halten möchte, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen und Auflagen, wie den Sachkundenachweis erfüllen.

Autor:

Steffen Korthals aus Kamen

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