Prüfung von Kanälen bis 2015

In unterschiedlichen Presseveröffentlichungen zum Thema Dichtigkeitsprüfung bei privaten Abwasserkanälen ist in den vergangenen Tagen der Eindruck vermittelt worden, dass die Dortmunder Grundstückseigentümer Zeit bis Ende 2023 haben, die nach Landeswassergesetz ( LWG) vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung vornehmen zu lassen. Diese Einschätzung hat bei vielen Grundstückseigentümern zu Verunsicherung und bei der EDG-Tochter DOGA, die die Dichtigkeitsprüfung als Dienstleistung im EDG Konzern anbietet, zu erheblichen Nachfragen geführt.
„Für Dortmund gilt nach wie vor die in § 61 a LWG festgelegte Frist bis Ende 2015“, betont Stefan Petschak, bei der DOGA zuständiger Mitarbeiter. „Diese gesetzliche Regelung besteht nach wie vor und wird in Dortmund auch angewendet“, erklärt er.
Nur in einigen Fällen unter Vorliegen bestimmter im LWG definierter Voraussetzun-gen kann eine Kommune die Fristen verkürzen oder verlängern. Eine derartige Fristenregelung besteht in Dortmund derzeit nicht. Die Pflicht zur Prüfung der Dichtigkeit von Grundstücksentwässerungsanlagen besteht demnach für das Stadtgebiet Dortmund bis Ende 2015. Ansprechpartner für Dichtigkeitsprüfung bei der DOGA ist Stefan Petschak (( 9111834).

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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