Feuerwehr hilft mit Tauchern: Schwimmer im Kanal in Datteln tödlich verunglückt

Dortmunder Feuewehrleute halfen bei der Suche nach dem im Kanal Verunglückten. | Foto: Feuerwehr
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Nachdem die Dortmunder Feuerwehrtaucher bereits am Nachmittag im Dortmunder Kanal im Einsatz waren, wurde die Taucherstaffel gestern Abend gegen 23 Uhr erneut mit dem Alarm-Stichwort "Person im Wasser" zur Unterstützung der Kollegen in Datteln gerufen. Ein Schwimmer war nach Aussage eines Augenzeugen nicht wieder aus dem Wasser des Kanals aufgetaucht.

Es wurde sofort eine umfangreiche Such- und Rettungsaktion durch die örtlichen Einsatzkräfte eingeleitet. Die Dortmunder Feuerwehrleute unterstützten die Suche im Wasser durch zwei Taucher der Spezialeinheit Wasserrettung. Nach 30 Minuten wurde eine leblose Person aus dem Wasser des Schleusenbereiches geborgen. Um die Arbeiten der Retter nicht zu gefährden, ist die Schiffahrtsstraße des Bereiches gesperrt worden.
Die Feuerwehr Dortmund, die mit sieben Einsatzkräften der Taucherstaffel vor Ort beim tödlichen Unglücksfall half warnt vor den gefahren beim Baden im Kanal. Gerade jetzt im heißen Sommer wird auch der Dortmund-Ems-Kanal, der ein  Verkehrsweg ist, gerade in der Nordstadt zum Baden und Schwimmen genutzt. Hier beantwortet die Feuerwehr  Fragen, die häufig gestellt werden:

Darf ich im Kanal baden?

Das Baden im Kanal wird grundsätzlich geduldet, ist aber in bestimmten Bereichen verboten.

Wo darf ich nicht baden?

- 100m ober- und unterhalb von Brücken,
- im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und
- im Schleusenbereich ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?

In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können.
An Wehren lässt das Wasser, das über dieTreppe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

Wie reagiert der Schiffsführer?

Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus,so hat er eine Schiffslänge von über 100 Metern vor sich. Einen Schwimmer in dieser Distanz kann er nicht wahrnehmen. Wenn er aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss er sich auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmer in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung.

Was passiert, wenn ich den Schiffen zu nahe komme?

Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann.

Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog. Ein Schwimmer, der sich in Höhe des Schiffes befindet, kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.

Schiffe mit stumpfen Bug (z.B. Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten, bevor die Bugwelle entsteht. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.

Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,8 m und das dynamische Absinken des Schiffes von einigen Dezimetern ab, bleiben dem Schwimmer nicht mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.

An Schiffe heran zu schwimmen ist nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Kann ein Schiff bremsen?

Nein. Schiffe fahren auf dem Kanal mit bis zu 10 - 12 km/h. Sie können lediglich die Maschinen rückwärts laufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 Metern zum Stehen.

Warum ist das Springen von Brücken gefährlich?

Das Wasser im Kanal ist maximal 4 - 5 Meter tief. Wer von einem 22 m hohen Brückenbogen springt, dem drohen durch den Aufprall tödliche Verletzungen.

Aber auch weniger große Höhen sind gefährlich. Denn im Wasser treibende Gegenstände wie Glasflaschen oder spitze Holzstücke werden leicht übersehen. Sie befinden sich häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und bergen erhebliche Verletzungsgefahr.

Muss ich mit Strafe rechnen?

Die Wasserschutzpolizeit ist besonders in der Ferienzeit verstärkt im Einsatz und ahndet Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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