Förderung für Geschäfte

Ostenhellweg- für den stationären Einzelhandel wird ein Förderprogramm zur Digitalisierung angeboten. | Foto: Geiß
  • Ostenhellweg- für den stationären Einzelhandel wird ein Förderprogramm zur Digitalisierung angeboten.
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Mit Unterstützung der Digitalcoaches des Handelsverbandes wurden bereits die ersten Anträge eingereicht, eine Digitalisierungsförderung können kleine Geschäfte noch bis zum 31. August beantragen.

Vier Wochen nach Start des Förderprogramms stehen die ersten Anträge kurz vor der Bewilligung. Nach dem die ersten Wochen vielfach durch grundsätzliche Fragen zur Förderfähigkeit geprägt waren, erreichen die Digitalcoaches nun mehr und mehr bereits weitgehend ausgearbeitete Konzepte.

„Es sieht nach einem Volltreffer aus“, erklärt Rainer Gallus, Geschäftsführer für Digitalen Handel beim Handelsverband NRW (HV NRW). „Das Telefon stand nicht mehr still, Online-Termine waren schnell ausgebucht. Da mussten wir direkt etwas umorganisieren, um dennoch alle Antragsteller bestmöglich unterstützen zu können“, schildert er die ersten Wochen nach Bekanntgabe der Förderung.

„Die Mehrheit der ersten Anträge dreht sich um das Aufsetzen oder den funktionalen Ausbau eines Onlinehops“, berichtet Thomas Dickenbrok, Digitalcoach in der Geschäftsstelle Bielefeld. „Viele nutzen die Förderung jedoch auch, um mit einer Internetpräsenz für Kunden sichtbar, auffindbar und erreichbar zu werden“, ergänzt Matthias Uhlig als Coach in Köln.
„Dabei kann schon ein ausreichend leistungsstarker Internetanschluss die erste Hürde sein“, ergänzt Elena Ivanova-Bloch aus Dortmund. Bei digital etwas erfahreneren Händlern folgen Themen rund um die Sozialen Medien. Diese helfen nicht nur bei Kundenansprache und -bindung sondern können (auch ohne Onlineshop) als Verkaufskanal genutzt werden. „Sinnvoll ist es zudem, sie in ein mittelfristig angelegtes Onlinemarketing-Konzept einzubinden“, rät Bloch.

Insgesamt ist die Palette der Themen jedoch bunt gemischt. Content-Erstellung, Personalisierung, Digital Signage, Abholboxen – die Liste könnte noch lange weitergeführt werden. Auch Kassen- und Warenwirtschaftssysteme stehen hoch im Kurs.
„Möchte ein Händler von einer Förderung profitieren, ist jedoch Voraussetzung, dass durch das neue System ein signifikanter Digitalisierungsschritt belegt werden kann. Beispielsweise, wenn ein System wesentliche neue Funktionen bietet und der Händler erklärt, wie er diese nutzt, um damit relevante Fortschritte in der Digitalisierung zu erzielen“, ergänzt nicht zuletzt Markus Schaaf als Digitalcoach im Verbandshaus Düsseldorf.

Es gibt Besonderheiten in diesem Förderprogramm, weshalb sich ein Antrag lohnt. Nicht nur eine Förderquote von 90 Prozent und ein vergleichsweise schlankes und zügiges Antragsverfahren. Auch dass die Schulung von Mitarbeitern direkt mitgefördert werden kann rundet ein geplantes Digitalkonzept ab.
„Noch neigt sich der Fördertopf nicht dem Ende zu, die Antragsfrist läuft jedoch nur noch bis Ende August. Wer sich die Chance nicht entgehen lassen möchte, sollte sich nun schnell Gedanken über die für einen selbst interessanten Bausteine machen und sich damit an unsere Digitalcoaches wenden, die eigentlich immer noch ein paar gute Tipps parat haben“, rät Gallus.

Eckdaten zur Förderung:

  • Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Für Unternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit bis zu 49 Beschäftigten / 10 Millionen Jahresumsatz
  • Förderquote bis zu 90%, Förderbetrag maximal 12.000 Euro (Beispiel: Maßnahmenpaket 13.000 Euro, Eigenanteil 1.300 Euro)
  • Antragsfrist 31. August 2020

Weitere Informationen finden Sie unter www.digihandel.nrw, zu den Digitalcoaches über www.digitalcoachnrw.de

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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